Fahren im Tenü A

Tamser

Neuer Benutzer
12. März 2016
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Guten Tag

Ich habe eine Frage betreffen Fahren in Tenü A. Darf man im Tenü A einen Militärischen LKW fahren?

Beispiel:

Sonntag Abend einrücken auf dem Waffenplatz. Danach wird die Truppe mit externen Cars in eine zsa verschoben. Zwei Fahrer müssen da bleiben und die Lkws zur zsa fahren im Tenü A.

Ist das überhaupt erlaubt? bin mir nicht mehr sicher aber ich habe im Hinterkopf das ich mal in meiner Rs gehört habe das man im Tenü A nicht fahren darf

Besten Dank

 
Ich glaube nicht, dass das irgend wo Reglementiert ist. Was ich kenne ist das aus dem Bekleidungsregl

2 Veranlassungen für das Tragen der verschiedenen Tenüs1Tenü A wird getragen:

a) beim Hauptverlesen, wenn nichts anderes befohlen ist;

b) im Ausgang;

c) im Urlaub, wenn nicht Zivilkleider getragen werden;

d) bei besonderen Anlässen wie Beförderungsfeiern, Trauerfeiern,

kirchlichen Anlässen, Empfang von Gästen, Kontakten mit Behörden;

e) bei Dienstrapporten und Tätigkeiten ausserhalb der Fortbildungsdienste

der Truppe (FDT), wenn nichts anderes befohlen ist;

f) gemäss Befehl des Kommandanten während des theoretischen Unterrichts

und im Bürodienst;

g) bei ausserdienstlichen Anlässen, soweit das Tragen befohlen oder

bewilligt ist.

2Tenü B wird getragen:

a) beim Einrücken und bei der Entlassung;

b) bei Übernahme und Abgabe des Feldzeichens (Option);

c) bei Dienstrapporten während der Dienstleistung;

d) bei ausserdienstlichen Anlässen, soweit das Tragen befohlen oder

bewilligt ist.

3Tenü C wird getragen:

a) bei allen Ausbildungstätigkeiten;

b) im Gefecht;

c) für den Wachtdienst;

d) bei Übernahme und Abgabe des Feldzeichens (Option).
Aus meiner Sicht ist es also nicht verboten. Aber ich finde es auch etwas unangebracht, mit dem Tenu A einen LKW zu fahren. Der Kadi wird das letzte Wort haben.

 
So weit ich weiss ist die einzige Vorschrift, dass mit angemessenem Schuhwerk gefahren werden muss. Meiner Interpretation nach also eher nicht mit den Ausgangsschuhen

 
Es ist zumindest nicht verboten. Wie bereits gesagt wurde, ist die einzige Vorschrift dass festes Schuhwerk getragen werden muss, Ausgängerschuhe sind meines Erachtens in Ordnung. Wir handhaben das in deinem Fall aber jeweils so, dass die Truppe im Tenu A abtritt und die Fahrer welche noch die Fahrzeuge holen/einstellen müssen, im Tenu B in den Urlaub gehen.

 
Also bei uns haben die entsprechenden Fahrer Tenue B an. Man stelle sich mal vor, ein Fz hat einen platten Reifen, den man Wechseln muss oder bleibt im Dreck stecken. Wie es reglementarisch geregelt ist, weiss ich nicht, doch finde ich hier gesunden Menschenverstand wichtiger.

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Besten Dank

Oke Verboten ist es nicht anscheinend hab ich da einfach was falsches im Kopf. Ja meine idee war eigendlich auch das meine Fahrer im B gehen können aber da unser BO niemanden im B gehen lassen möchte wurde diese idee schnell underdrückt. Meines erachtens zimlich dämlich aber oke ^^

Danke euch für die antworten