Führerausweisentzug als Fahrer / Weitermachen

17_Nina

Neuer Benutzer
12. Mai 2015
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Hallo zusammen

Ich werde am Montag als Panzerfahrer einrücken. Habe letzte Woche erfahren, dass ich meinen Führerausweis für 3 Monate abgeben muss (13.8-12.11.15) wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Ich kann das Datum nicht verschieben, habe ich bereits abgeklärt.

Nun meine Fragen.

1. In der 6-8 Woche hat man die Fahrerprüfung, somit kann ich die Prüfung vor dem Entzug noch machen? Oder besteht nicht einmal diese Möglichkeit? Muss ich umgeteilt werden?

2. Wird das ein Problem beim Weitermachen? (Falls es soweit kommt)

3. Kann ich nie wieder fahren im Militär, wenn ich diesen Entzug hatte? Ich habe mal gehört, dass man nur nicht mehr fahren darf, kenn man über 3 Monate abgeben musste oder es wegen Drogen/Alkohol war.

Hat jemand von euch Kenntnisse bzw Erfahrungen von sich selbst oder Bekannten?

Ich wäre froh um eure Antworten

LG 17_Nina

 
Hallo 17_Nina

Soweit mir bekannt ist darf man im Militär nur kein Fahrzeug mehr bewegen sobald man den Ausweis wegen Alkohol / Drogen abgegeben hat (egal wie lange) oder wenn man den Ausweis LÄNGER als 3 Monate abgeben muss (egal welches Vergehen).

Gruss Stupakis13

 
Ich kann dir den Gesetztext der dafür relevant sein dürfte hier zitieren:

...wird die militärische Fahrberechtigung zurückgenommen, wenn der oder dem Angehörigen der Armee der zivile Führerausweis wiederholt oder dauernd entzogen werden musste, wenn die oder der Angehörige der Armee den Anforderungen als militärische Fahrzeugführer/in nicht mehr genügt, wenn sie oder er die militärischen Vorschriften bezüglich Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums missachtet, wenn sie oder er die Anforderungen und Voraussetzungen zu Erteilung des zivilen Führerausweises oder der militärischen Fahrberechtigung nicht mehr erfüllt oder wenn sie oder er den medizinischen Anforderungen nicht mehr genügt.
Ausserdem gilt folgendes:

...wird die militärische Fahrberechtigung zudem immer dann dauernd entzogen, wenn die gesamte Entzugsdauer des zivilen Führerausweises mehr als 8 Monate beträgt, wenn mehrere Wiederhandlungen begangen worden sind oder wenn eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorliegt. Ein befristeter Entzug der militärischen Fahrberechtigung ist nicht vorgesehen oder möglich. Eine Wiedererteilung ist ausgeschlossen. (Art 38 Abs 2 VMSV)
Und dann wirds schwierig. Ich würde das Thema mal zu Beginn der RS ansprechen.

Gruss

sergey

 
Ich würde das Theman nicht nur ansprechen, Du musst es sogar unbedingt auf den Tisch bringen. Ansonsten kann es unschön enden.

 
Ich würde mal dem Kreiskommando anrufen und es denen sagen. Die wissen was zu tun ist, denke ich...