Erwerbsersatzordnung

ltzhks

New member
06. Sep. 2021
3
0
2
Guten Tag,

Ich habe die RS am 27.09. angefangen und beende sie am 25.02.22. Vor der RS habe Ich die Lehre Abgeschlossen und 8 Wochen Vollzeit gearbeitet. Mir wurde während der Probezeit gekündigt (Zulässig nach dem Sozialdienst der Armee) und daher habe Ich die Frage müsste Ich nicht 80% von meinem letzten Einkommen als EO bekommen? Wenigstens bei der VBA l? Der Fourier ist sich unsicher, aber die Kameraden und WM‘s denken schon. Danke für die Antwort

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Tag,

Ich habe die RS am 27.09. angefangen und beende sie am 25.02.22. Vor der RS habe Ich die Lehre Abgeschlossen und 8 Wochen Vollzeit gearbeitet. Mir wurde während der Probezeit gekündigt (Zulässig nach dem Sozialdienst der Armee) und daher habe Ich die Frage müsste Ich nicht 80% von meinem letzten Einkommen als EO bekommen? Wenigstens bei der VBA l? Der Fourier ist sich unsicher, aber die Kameraden und WM‘s denken schon. Danke für die Antwort
Leider muss ich dich enttäuschen. Als Rekrut bzw. Sdt hat man während seiner RS nur Anspruch auf 62.- EO pro Tag, egal was man vor dem Dienst geleistet hat. Alles was man mehr vom Arbeitgeber erhält ist «Goodwill». Sobald du in eine Kaderschule wechselst, praktischen Dienst hast oder in WK/DD kommst, steigt der EO auf 80%.

lg

 
  • Like
Reaktionen: KrasserHase
Auf der Internetseite der Armee ist es recht gut beschrieben:

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens).

In Gradänderungsdiensten (Beförderungsdienste wie Anwärterschule, Offizierslehrgang, Praktischer Dienst usw.) beträgt der Mindestbetrag 111 Franken pro Tag. Erwerbstätige erhalten 80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 111 Franken und höchstens 196 Franken pro Tag für Dienstleistende ohne Kinder. Für Dienstleistende mit Kindern beträgt der Mindestbetrag 160 Franken und der Höchstbetrag 245 Franken pro Tag.

Quelle: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/sold-eo.html#inpagenav_1