Guten Morgen zusammen
Ich weiss es gibt schon einige Threads über die Erwerbsausfallentschädigung, jedoch sind die meisten situationsbezogen und doch sehr unterschiedlich.
Nun zu meiner Situation:
Ich habe eine Ausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen, sowie die Berufsmatur erlangt. Zurzeit arbeite ich auf einer Bank und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 28. Februar 2015. In die DD-RS muss ich dann am 9. März 2015. Ich habe keine Kinder. Gemäss dieser Seite http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html gelte ich als erwerbstätig und habe somit Anspruch auf Entschädigung.
Weiter unten auf dieser Seite findet man folgende Tabelle:
Für mich ist unklar was mit "Grundausbildung" gemeint ist. Ist dort nur die AGA gemeint oder auch die FGA, oder die ganze RS-Zeit (damit meine ich die 21 Wochen)? Somit als Durchdiener während eben dieser Grundausbildung 62.- CHF pro Tag und nach der Grundausbildung vom vordienstlichen Lohn abhängig, diese 80 %.
Jedoch wenn man "weitermachen" würde, somit Kader, würde man schon nach dem Gradänderungsdienst (das wäre ja nach den ersten 7 Wochen) mehr erhalten. Liege ich da richtig?
Noch eine weitere Frage bezüglich der Geltendmachung der Entschädigung. Auf dieser Seite https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Entschädigungen-für-Dienstleistende#qa-1182 entnehme ich, dass man dann während der RS die EO-Anmeldung erhält und man diese dann an den Arbeitgeber bzw. in meinem Fall den vorherigen Arbeitgeber senden muss. Muss man somit vor der RS nichts unternehmen?
Ich hoffe es ist einigermassen verständlich. ^^
Besten Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse
Fr3sh
Ich weiss es gibt schon einige Threads über die Erwerbsausfallentschädigung, jedoch sind die meisten situationsbezogen und doch sehr unterschiedlich.
Nun zu meiner Situation:
Ich habe eine Ausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen, sowie die Berufsmatur erlangt. Zurzeit arbeite ich auf einer Bank und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 28. Februar 2015. In die DD-RS muss ich dann am 9. März 2015. Ich habe keine Kinder. Gemäss dieser Seite http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html gelte ich als erwerbstätig und habe somit Anspruch auf Entschädigung.
Weiter unten auf dieser Seite findet man folgende Tabelle:
Entschädigung pro Tag | ohne Kinder | mit Kindern* | |
---|---|---|---|
min. | max. | max. | |
Armeeangehörige in der Rekrutenschule | 62.– | 62.– | 245.– |
Armeeangehörige im WK | 62.– | 196.– | 245.– |
Armeeangehörige im Gradänderungsdienst | 111.– | 196.– | 245.– |
Durchdiener-Sdt während der Grundausbildung | 62.– | 62.– | 245.– |
Durchdiener-Sdt nach der Grundausbildung | 62.– | 196.– | 245.– |
Durchdiener-Kader während der Grundausbildung | 62.– | 62.– | 245.– |
Durchdiener-Kader während dem Gradänderungsdienst | 91.– | 196.– | 245.– |
Durchdiener-Kader nach dem Gradänderungsdienst | 91.– | 196.– | 245.– |
Für mich ist unklar was mit "Grundausbildung" gemeint ist. Ist dort nur die AGA gemeint oder auch die FGA, oder die ganze RS-Zeit (damit meine ich die 21 Wochen)? Somit als Durchdiener während eben dieser Grundausbildung 62.- CHF pro Tag und nach der Grundausbildung vom vordienstlichen Lohn abhängig, diese 80 %.
Jedoch wenn man "weitermachen" würde, somit Kader, würde man schon nach dem Gradänderungsdienst (das wäre ja nach den ersten 7 Wochen) mehr erhalten. Liege ich da richtig?
Noch eine weitere Frage bezüglich der Geltendmachung der Entschädigung. Auf dieser Seite https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Entschädigungen-für-Dienstleistende#qa-1182 entnehme ich, dass man dann während der RS die EO-Anmeldung erhält und man diese dann an den Arbeitgeber bzw. in meinem Fall den vorherigen Arbeitgeber senden muss. Muss man somit vor der RS nichts unternehmen?
Ich hoffe es ist einigermassen verständlich. ^^
Besten Dank für eure Antworten.
Liebe Grüsse
Fr3sh