Erwerbsersatzordnung (EO)

Fr3sh

Neuer Benutzer
10. Nov. 2014
5
0
2
31
Guten Morgen zusammen

Ich weiss es gibt schon einige Threads über die Erwerbsausfallentschädigung, jedoch sind die meisten situationsbezogen und doch sehr unterschiedlich.

Nun zu meiner Situation:

Ich habe eine Ausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen, sowie die Berufsmatur erlangt. Zurzeit arbeite ich auf einer Bank und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 28. Februar 2015. In die DD-RS muss ich dann am 9. März 2015. Ich habe keine Kinder. Gemäss dieser Seite http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html gelte ich als erwerbstätig und habe somit Anspruch auf Entschädigung.

Weiter unten auf dieser Seite findet man folgende Tabelle:

Entschädigung pro Tag

ohne Kinder

mit Kindern*

min.

max.

max.

Armeeangehörige in der Rekrutenschule

62.–

62.–

245.–

Armeeangehörige im WK

62.–

196.–

245.–

Armeeangehörige im Gradänderungsdienst

111.–

196.–

245.–

Durchdiener-Sdt während der Grundausbildung

62.–

62.–

245.–

Durchdiener-Sdt nach der Grundausbildung

62.–

196.–

245.–

Durchdiener-Kader während der Grundausbildung

62.–

62.–

245.–

Durchdiener-Kader während dem Gradänderungsdienst

91.–

196.–

245.–

Durchdiener-Kader nach dem Gradänderungsdienst

91.–

196.–

245.–


Für mich ist unklar was mit "Grundausbildung" gemeint ist. Ist dort nur die AGA gemeint oder auch die FGA, oder die ganze RS-Zeit (damit meine ich die 21 Wochen)? Somit als Durchdiener während eben dieser Grundausbildung 62.- CHF pro Tag und nach der Grundausbildung vom vordienstlichen Lohn abhängig, diese 80 %.

Jedoch wenn man "weitermachen" würde, somit Kader, würde man schon nach dem Gradänderungsdienst (das wäre ja nach den ersten 7 Wochen) mehr erhalten. Liege ich da richtig?

Noch eine weitere Frage bezüglich der Geltendmachung der Entschädigung. Auf dieser Seite https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentschädigung-EO-MSE/Entschädigungen-für-Dienstleistende#qa-1182 entnehme ich, dass man dann während der RS die EO-Anmeldung erhält und man diese dann an den Arbeitgeber bzw. in meinem Fall den vorherigen Arbeitgeber senden muss. Muss man somit vor der RS nichts unternehmen?

Ich hoffe es ist einigermassen verständlich. ^^

Besten Dank für eure Antworten.

Liebe Grüsse

Fr3sh

 
Soweit ich weiss, wird bei den DD irgendwo ein Schnitt gemacht, was zur Grundausbildung gehört und was nicht. Sinn würde es jedoch machen (analog zum WK Modell), dass alles bis zur VBA2 zur Grundausbildung gehört.

Das mit dem weitermachen ist korrekt. Nach der Woche 7 würdest du 80% vom Lohn erhalten (macht eigentlich keinen Sinn, aber gemäss dem Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherungen soll das als Zückerchen für die sein, welche sich entscheiden weiter zu machen).

Nein, vor der RS musst du nichts unternehmen bezüglich der EO Entschädigung.

Einfach beim Versand der EO-Meldekarte Teil A überprüfen und Teil B ausfüllen.

 
  • Like
Reaktionen: Fr3sh
Guten Morgen,

Ich bin selbst in einer DD Bttr. Mit den DD's ist es normalerweise so, dass die ersten 21 Wochen (Auch bei einer 18W RS) als RS bezeichnet werden mit 62.-. Anschliessend sollte es so sein mit den 80%.

Freundliche Grüsse

 
  • Like
Reaktionen: Fr3sh
Morgen,

Danke für eure beiden Antworten.

Ich habe mich nun noch bei der Ausgleichskasse informiert. Es ist so wie ihr es bereits beschrieben habt, die 80 % erhält man nach der Grundausbildung, diese dauert je nach Truppengattung 18-21 Wochen. (Barbarians angeblich kommt es doch auf die Truppengattung an, aber spielt ja nicht eine grosse Rolle..)

Anders ist es eben falls man weitermacht, dann ist schon nach den ersten 7 Wochen die Grundausbildung abgeschlossen.

Gruss