Habe neulich einen Kumpel, der mittlerweile Obergefreiter ist, gefragt, wie das genau mit dem Erwerbsersatz aussehe. Er meinte "Bei uns hiess es, man müsse bis mindestens 3 Monate vor Einrücken noch einen Job bzw einen Vertrag haben damit man die 80% des Lohnes bekommt.)
Hier : http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html steht aber etwas anderes
"Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Was stimmt jetz?
Kleine Bemerkung am Rande: Habe vor mich nach/während der RS beruflich neu zu orientieren und möchte darum 2 Monate vor RS Beginn meine Kündigung einreichen, damit ich nach der Frist (1 Monat) noch 4 Wochen Ferien bzw Freizeit habe.
Hier : http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html steht aber etwas anderes
"Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Was stimmt jetz?
Kleine Bemerkung am Rande: Habe vor mich nach/während der RS beruflich neu zu orientieren und möchte darum 2 Monate vor RS Beginn meine Kündigung einreichen, damit ich nach der Frist (1 Monat) noch 4 Wochen Ferien bzw Freizeit habe.