Erwerbsersatz (EO)

Rekrut0815

Neuer Benutzer
02. März 2016
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Habe neulich einen Kumpel, der mittlerweile Obergefreiter ist, gefragt, wie das genau mit dem Erwerbsersatz aussehe. Er meinte "Bei uns hiess es, man müsse bis mindestens 3 Monate vor Einrücken noch einen Job bzw einen Vertrag haben damit man die 80% des Lohnes bekommt.)

Hier : http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html steht aber etwas anderes

"Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."

Was stimmt jetz?

Kleine Bemerkung am Rande: Habe vor mich nach/während der RS beruflich neu zu orientieren und möchte darum 2 Monate vor RS Beginn meine Kündigung einreichen, damit ich nach der Frist (1 Monat) noch 4 Wochen Ferien bzw Freizeit habe.

 
"Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens 4 Wochen bzw. 20 Arbeitsgagen oder 160 Stunden erwerbstätig waren."

"Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht. In Gradänderungsdiensten (Beförderungsdienste wie Anwärterschule, Offizierslehrgang, Praktischer Dienst usw.) beträgt der Mindestbetrag 111 Franken pro Tag; Erwerbstätige erhalten 80 % ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, mindestens jedoch 111 und höchstens 196 Franken pro Tag."

Quelle 1: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.parsysrelated1.14982.downloadList.49868.DownloadFile.tmp/31010dform.pdf

Quelle 2: https://www.ahv-iv.ch/p/6.01.d

 
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