Erfüllung der Dienstleistung

Barbarians

Erfahrener Benutzer
12. Feb. 2013
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Hallo Zusammen

Wir haben bei uns mehrfach ein Problem, ab wann gilt ein Dienst als erfüllt. Mir wurde immer wieder mitgeteilt, das maximal 10% nicht anrechenbare Tage am Stück sein dürfen beziehungsweise 20% der Diensttage im allgemeinen nicht anrechenbar sein müssen.

Beispiel:

DD Oblt 600 Dienstage total

Geleistet 540 anschliessen 60 Tage abwesend (nicht anrechenbar) -> Erfüllt?

Geleistet im ganzen 480 Tage 120 Tage abwesend zerstreut -> Erfüllt?

Oder wie wird das errechnet, es geht um Urläube etc, welche teils ja schon massiv sind. (Bsp. 3W Weihnachtsferie 1 Woche OS Ferien 2W Weihnachtsferien = 42 Tage)

Gibt es ein Reglement wo genau beschrieben ist, wie man eine Dienstleistung erfüllt?

Besten Dank für die Hinweise.

 
MDV Art.24:

5*Ausbildungsdienste gelten als bestanden, wenn die Summe der nicht anrechenbaren Einzeltage höchstens 20 Prozent der vollen Dauer des Ausbildungsdienstes beträgt.2

6*In Grundausbildungsdiensten sowie im Ausbildungsdienst der Durchdiener darf ausserdem eine ununterbrochene Reihe von nicht an die Ausbildungsdienstpflicht anrechenbaren Tagen höchstens 10 Prozent der vollen Dauer des Ausbildungsdienstes betragen.3

 
Die befohlene Ferien wie Weihnachtsferien werden für die DD als Diensttage gerechnet. Die Regeln von 20% sind für persönliche Urlaube.

 
Interessantea Thema, allgemein MDV ist sehr interessant, leider zuwenig Themen darueber :)

 
Besten Dank für die Antworten,

Freundliche Grüsse!

 
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