EO während Zweitausbildung, Lohn oder 62 CHF am Tag?

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19. Jan. 2022
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Hallo zusammen

Ich bin momentan in einer Zweitausbildung und absolviere im März meinen WK. Wie wird nun der Erwerbsersatz gehandhabt?
Mein Lohn (900CHF) liegt unter der Täglichen minimalen Entschädigung der Armee (62 CHF/Tag).

Erhalte ich nun bei 24 Diensttagen (KVK):

1. 80-100% Arbeitgeber: 720-900 CHF
2. EO der Armee (62 CHF/Tag): CHF 1488 CHF
3. 80-100% Arbeitgeber + EO als Differenz : CHF 1488 CHF

Vielen Dank für eure Antworten

 
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Den Mindestbeitrag von 62 Fr. bekommst du immer, Option 1 fällt also weg.

Da du im Moment angestellt bist, musst du ja das EO Blatt an den Arbeitgeber einreichen. 

Wie es dann genau funktioniert, weiss ich auch nicht. Vielleicht rufst du bei der kantonalen Ausgleichskasse an und fragst da nach. Oder jemand aus dem Forum kennt die Antwort darauf?

 
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Der Erwerbsersatz geht an deinen Arbeitgeber. Ich meine, dein Arbeitgeber müsste dir dann die Differenz zwischen Erwerbsersatz und Lohn zusätzlich auszahlen. Es könnte aber auch sein, dass es sich dabei um eine Grauzone handelt. Solche Spezialfälle sind häufig nicht klar geregelt. Damit kommen dann verschiedene Bestimmungen aus Gesetzen/Verordnungen, Gesamtarbeitsverträgen, deinem Arbeitsvertrag, dem Personalreglement der Firma, ... zusammen.

Frag doch mal deinen Chef oder die Personalabteilung, wie das gehandhabt wird. Solltest du mit der Antwort nicht zufrieden sein, kannst du bei deiner Ausgleichskasse nachfragen.

 
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Du erhältst jeweils mindestens 62.- / Tag.

Im WK würdest du 80% deines Lohnes erhalten, was in deinem Fall unter 62.- / Tag ist.

Somit erhältst du 62.- / Tag durch deinen Arbeitgeber, der die 62.- pro Tag von der Ausgleichskasse erhält. Mehr Lohn gibt es nicht.

 
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Bei mir war es so, dass ich die EO Karte an dem Arbeitgeber gegeben habe. Vom Arbeitgeber habe ich dann meinen durchschnittlichen (weil ich im Stundenlohn arbeite) Lohn bekommen. Der Rest, der meinen normalen Lohn überstiegen hat, bekam ich dann von der Ausgleichskasse direkt. Also Variante 3.

Anspruch hast du definitiv auf 24x62 Fr.=1488 Fr.!

 
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