EO "Samstagsdienstleistung"

ScantraxXRootZ

Erfahrener Benutzer
01. Jan. 2013
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Hallo zusammen

Wie mir aufgefallen ist, findet der Rapport meiner angehörigen Brigade gemäss Aufgebotstableau bzw. auch unserer Bat-HP an einem Samstag statt. Da mir Bundesbern nicht weiterhelfen konnte, wollte ich euch fragen, ob jemand Erfahrungen hat, wie es sich mit der EO bei einer Samstagsdienstleistung verhällt. Grundsätzlich kann man ja sagen, dass ich die 20 Tage im betreffenden Monat arbeiten werde und ich noch zusätzlich einen Tag "Dienst leisten muss", daher werde ich an meinem Arbeitsplatz nicht fehlen.

Ich bin grundsätzlich nicht gewillt, meinem Arbeitgeber die EO quasi als Trinkgeld zu übergeben und freue mich auf konstruktive Antworten.

ScantraxXRootZ

 
EO = Erwerbseratz. Wenn du also keine Arbeitszeit verpasst, dann brauchst du auch keinen Ersatz. Der Chef bekommt die EO sicher nicht als "Trinkgeld"..

 
Kann dir leider auch nicht weiterhelfen, jedoch hilft dir diese Person zum Thema EO vom Bundesamt für Sozialversicherungen gerne weiter: **@bsv.admin.ch (schreibe dir wegen dem Namen eine PN).

Er war damals im '12 bei mit im Four LG und hat gesagt, dass wir ihn bei Fragen jederzeit anschreiben können.

 
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hast du das absichtlich so geschrieben, dass man den namen rausfindet? ^^

 
hast du das absichtlich so geschrieben, dass man den namen rausfindet? ^^
Huch, nein war keine Absicht. Ich habe zuerst die Mailadresse rein kopiert, wodurch gleich ein Hyperlink erstellt wurde. Habe den Text des Hyperlinks danach angepasst, da wir ja keine Namen posten sollen.

 
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Also, habe von diesem Herren Antwort bekommen, welche wie folgt lautet:

... Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen diese Praxis, wonach die oben genannte Regelung unabhängig von Art und Dauer des Dienstes und gleichgültig, ob dieser Dienst ganz oder teilweise in die Freizeit des Arbeitnehmers fällt, für gesetzmässig erklärt. Die Entschädigung kann somit selbst dann dem Arbeitgeber ausgerichtet werden, wenn dieser keinen materiellen Nachteil erlitten hat oder die Erfüllung der beruflichen Verpflichtung durch den Dienst nicht beeinträchtigt wurde...

... Nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes steht dem Arbeitnehmer pro Woche eineinhalb freie Tage zu. Wenn Militärdienst, Zivilschutzdienst, Krankheit, Unfall usw. auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen und somit auf Kosten der Ruhetage des Arbeitnehmers gehen, muss der Arbeitgeber gemäss Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer diese "verlorenen Tage" nicht mit Ersatztagen kompensieren...

... Hinsichtlich der Auszahlung der EO-Entschädigung steht es dem Arbeitgeber aber frei, diese für in der Freizeit geleisteten Dienst an den Arbeitnehmer weiter zu leiten oder die zuständige Ausgleichskasse damit zu beauftragen.