EO ohne Arbeit?

jaydabelu

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05. Juni 2020
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Guten Tag

Ich habe vor der RS ca. 4 Monate gearbeitet, hatte aber zwischen Arbeit und RS 2 Monate pause und war arbeitlos, da der Betrieb wo ich arbeite über den Winter geschlossen hat. Ich habe auch keinen festen Arbeitsvertrag, könnte aber einen organisieren. Jedoch frage ich mich, ob das überhaupt eine Rolle spielt? Bekomme ich nicht sowieso 80% meines Lohnes oder hätte ich bis zu meinem RS start arbeiten müssen? 
Falls ja, kann ich vielleicht in einem Gespräch erklären, dass ich über den Winter nicht gearbeitet habe, da der Betrieb zu ist? 
Zu mir: Ich mache zurzeit Winter RS und mache weiter als Wachtmeister DD. Daher würde es für mich schon einen enormen finanziellen Unterschied machen.

hoffe jemand kennt sich da aus

lg

 
Am besten wendest du dich direkt an die Ausgleichskasse, bei der du bei deinem letzten Arbeitgeber versichert warst.

Die Art des Arbeitsvertrags könnte durchaus einen Unterschied machen. Voraussetzung ist ja, dass du vor Beginn des Dienstes berufstätig warst. Allerdings hängt es auch davon ab, was dein Arbeitgeber der Ausgleichskasse genau gemeldet hat.

 
Guten Tag

Ich habe vor der RS ca. 4 Monate gearbeitet, hatte aber zwischen Arbeit und RS 2 Monate pause und war arbeitlos, da der Betrieb wo ich arbeite über den Winter geschlossen hat. Ich habe auch keinen festen Arbeitsvertrag, könnte aber einen organisieren. Jedoch frage ich mich, ob das überhaupt eine Rolle spielt? Bekomme ich nicht sowieso 80% meines Lohnes oder hätte ich bis zu meinem RS start arbeiten müssen? 
Falls ja, kann ich vielleicht in einem Gespräch erklären, dass ich über den Winter nicht gearbeitet habe, da der Betrieb zu ist? 
Zu mir: Ich mache zurzeit Winter RS und mache weiter als Wachtmeister DD. Daher würde es für mich schon einen enormen finanziellen Unterschied machen.

hoffe jemand kennt sich da aus

lg
Leider nein das läuft anders ab du bekommst den EO wie jeder andere der unterschied vom EO zu deinem vorherigen erhaltenen lohn -20% bekommst du nicht durch den EO bezahlt sondern nur wenn dein Arbeitgeber dies aus eigener Kasse bezahlt.

Lg Marc

 
Leider nein das läuft anders ab du bekommst den EO wie jeder andere der unterschied vom EO zu deinem vorherigen erhaltenen lohn -20% bekommst du nicht durch den EO bezahlt sondern nur wenn dein Arbeitgeber dies aus eigener Kasse bezahlt.

Lg Marc
Warum muss das mein Chef aus eigener Tasche zahlen? Bekommt er nicht 80% und kann dann selbst entscheiden wie viel er mir gibt?

 
Leider nein das läuft anders ab du bekommst den EO wie jeder andere der unterschied vom EO zu deinem vorherigen erhaltenen lohn -20% bekommst du nicht durch den EO bezahlt sondern nur wenn dein Arbeitgeber dies aus eigener Kasse bezahlt.
Das ist korrekt für die Zeit der RS. jaydabelu ist aber Wachtmeister DD. Nach Abschluss der RS beträgt der EO 80% des vordienstlichen Einkommens. Wie bereits gesagt, weiss ich auch nicht, ob jaydabelu die Anforderungen erfüllt, um als "vor der RS berufstätig" zu gelten. Aber wenn das erfüllt ist, kann er bei der Ausgleichskasse den Antrag stellen, dass er 80% vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor dem Dienst erhält.

 
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Guten Tag

Ich habe vor der RS ca. 4 Monate gearbeitet, hatte aber zwischen Arbeit und RS 2 Monate pause und war arbeitlos, da der Betrieb wo ich arbeite über den Winter geschlossen hat. Ich habe auch keinen festen Arbeitsvertrag, könnte aber einen organisieren. Jedoch frage ich mich, ob das überhaupt eine Rolle spielt? Bekomme ich nicht sowieso 80% meines Lohnes oder hätte ich bis zu meinem RS start arbeiten müssen? 
Falls ja, kann ich vielleicht in einem Gespräch erklären, dass ich über den Winter nicht gearbeitet habe, da der Betrieb zu ist? 
Zu mir: Ich mache zurzeit Winter RS und mache weiter als Wachtmeister DD. Daher würde es für mich schon einen enormen finanziellen Unterschied machen.

hoffe jemand kennt sich da aus

lg
AM besten ruft du die SVA deines Kantons an und Fragst nach.

Normalerweise wird ermittelt wie viel du verdient hast und verdienen könntest.
Dazu wird ein Branchenüblicher Satz gewählt und du erhältst 80% davon als EO für diene Dienstleistung.

https://www.ahv-iv.ch/p/6.01.d

 
AM besten ruft du die SVA deines Kantons an und Fragst nach.

Normalerweise wird ermittelt wie viel du verdient hast und verdienen könntest.
Dazu wird ein Branchenüblicher Satz gewählt und du erhältst 80% davon als EO für diene Dienstleistung.

https://www.ahv-iv.ch/p/6.01.d
Ich bin ja Durchdiener-Kader und sehe gerade, dass ich während der AGA den Rekruten gleich gestellt bin, danach aber mindestens 91 verdiene. Ich bin jetzt Soldat in der RS Woche 14 sollte ich dann nicht mehr EO bekommen?

 
Ich bin ja Durchdiener-Kader und sehe gerade, dass ich während der AGA den Rekruten gleich gestellt bin, danach aber mindestens 91 verdiene. Ich bin jetzt Soldat in der RS Woche 14 sollte ich dann nicht mehr EO bekommen?
Nein es wird unterschieden zwischen. Grundausbildung, Gradänderungsdienst und FDT/WK.

 Ers ab dem FDT wirst du den erhöhten Satz haben, der gleichgestellt ist mit deinen Kameraden die entsprechende Diensttage im WK Modell absolvieren.

 
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