EO nach Berufslehre

LRusso

Member
05. Apr. 2017
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Hallo Zusammen

Nachdem ich aus meinem Umfeld nun verschiedene Angaben erhalten habe und auch an der Rekrutierung die Frage nicht richtig und teilweise auch unterschiedlich beantwortet wurde,
dachte ich, dass ich hier mal nachfrage.

Und zwar habe ich gehört, dass wer eine Berufslehre abgeschlossen hat, sein EFZ einsenden kann und danach dann eine EO für den Einstiegslohn erhält.
Andere haben gesagt, dass dies nicht stimmt und man nur den Mindessatz erhält.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt?
Nicht dass ich am Ende mein EFZ zu spät einsende.

Danke im Voraus und Lg,
Luca

 
Während der RS bekommen alle 62 Fr. EO pro Tag. Egal wie hoch ein Lohn war, ist oder wahrscheinlich sein wird. Einzige Ausnahmen sind, wenn jemand Kinder hat oder weitermacht (ab der Unteroffiziersschule 111 Fr. pro Tag). Dann bekommt man mehr.

Dein Arbeitgeber bekommt nur diese 62 Fr. pro Tag Entschädigung für deine Abwesenheit und muss diese gesetzlich direkt an dich zu weitergeben. Es kann sein, dass dir dein Arbeitgeber mehr gibt. Das ist aber reines Wohlwollen seitens des Arbeitsgeber (d.h. er nimmt die Differenz auf seine Kappe). Wie es dabei mit Sozialabzügen (AHV, Pensionskasse, usw.) aussieht kann weiss ich leider nicht.

http://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/allgemeines-zum-militaerdienst/eo.html

 
@LRusso was du gehört hast stimmt definitiv nicht. Während der RS bekommen alle Rekruten pro Tag 62.- Wenn du einen Gültigen Arbeitsvertrag bzw. einen GAV ist die Lohnzahlung während der RS im normalfall geregelt. Bei den meisten GAV sieht dieser vor während RS & WK eine Lohnzahlung von 80%. Dies kann aber unterschiedlich sein bei mir war es während der RS 50% und während WK dafür 100%. 

Gruss Eko

 
Super! Vielen Dank für die Antwort :)

War mir wie gesagt unsicher und bei meiner Ausbildung hätte es halt doch noch einen Unterschied gemacht.

Gruss,
Luca