EO mit abgeschlossenem Master

thomaslk

Neuer Benutzer
07. Okt. 2015
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Hallo!

Ich werde mein Studium (Master, ETH) in September fertig haben und ich werde mit dem Militär ab Oktober anfangen. Gibt es irgendwie ein Möglichkeit, dass ich eine höhere EO-Entschädigung erhalte? Hat jemand das während der RS geschafft?

Danke für eure Hilfe!

 
Hi thomaslk,

Nein, der EO orientiert sich am Einkommen, das du zum Zeitpunkt des Einrückens hast und nicht am Bildungsgrad.

Falls du nicht erwerbstätig bist, bzw. über ein Einkommen verfügst, dass unter dem minimalen EO-Satz ist (62.--/Tag), dann gibt es keine glaube ich keine Möglichkeit, eine höhere Entschädigung zu bekommen. Im Umkehrschluss heisst das, dass wenn du zwischen September und Ende Oktober eine Arbeit findest, die besser bezahlt ist, dann bekommst du 80% deines Lohnes als EO (aber max. 196.--/Tag).

Gruß

SanC1

 
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Nicht ganz richtig :

"Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht[/b]. Auch das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses während der RS ändert an der Höhe der EO-Entschädigung nichts. Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens). "

siehe : http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

Gruess PzSap

 
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Diese Aussage höre ich zum ersten mal. Deine Quellen (Gerichtseintscheide) widersprechen deiner Aussage von einem höheren EO-Ansatz.

Bei mir wurde der EO gemäss dem Brevier in jeder Stufe (RS, UOS, OS, Abverdienen) berechnet. Man erhält gewisse Zuschläge, weil man im sogenannten Gradänderungsdienst ist.

Grundsätzlich werden in allen Stufen alle gleich behandelt, egal welche Ausbildung sie abgeschlossen haben. In WK-Zeiten kann das wieder anders aussehen.

STI

 
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Der Vertreter des Bundesamts für Sozialversicherungen hat bei uns in Sion folgendes gesagt:

RS (GAD): 62.- für alle, egal welche Tätigkeit vor dem Dienst

weitermachen (GADB): 80% des Lohn der Tätigkeit davor oder das Branchenübliche (Bachelorabsolvent hatte 193.- oder sowas)

WK: 80% des Lohn der Tätigkeit davor

Einen Grund für die Änderung des EO Ansatzes gibt es nicht. Die Funktion/Grad in der Armee wird nicht durch die EO, sondern durch den Sold entlohnt.

 
Diese Aussage höre ich zum ersten mal. Deine Quellen (Gerichtseintscheide) widersprechen deiner Aussage von einem höheren EO-Ansatz.STI
Nein, da die Leute in diesen Fällen nicht direkt eine Arbeit gesucht haben, sondern a) eine Weltreise machen wollten, b) erst den Bachelor hatten und angaben weiterzustudieren c) irgendwas. Gibt man nichts solches an, wird davon ausgegangen, dass man (hätte man nicht in den Militärdienst müssen) sich eine Arbeit gesucht hätte, weshalb ein branchenüblicher Satz genommen wird.

Der Ausdruck unmittelbar ist rein zeitlich orientiert. Die Voraussetzung der Unmittelbarkeit ist etwa gegeben, wenn ein Dienstleistender wegen der verhältnismässig kurzen Zeitspanne bis zum Beginn des Dienstes nicht in der Lage ist, eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Erfordernis der Unmittelbarkeit ist auch dann noch erfüllt, wenn der Dienstleistende die Zeit zwischen Ausbildungsabschluss und Dienstantritt durch Ferien überbrückt und sich die Zeitspanne bzw. Feriendauer in einem für Erwerbstätige üblichen Rahmen bewegt.Für Personen, die glaubhaft machen, dass sie während des Dienstes eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten oder einen wesentlich höheren Lohn als vor dem Einrücken erzielt hätten, wird die Entschädigung auf Grund des Lohns berechnet, der ihnen entgangen ist.

Für Personen, die unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen haben oder diese während des Dienstes beendet hätten, wird die Entschädigung auf Grund des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf berechnet.
Quelle: http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html