Hallo zusammen.
Ich werde am 23. März mit meinem Wk beginnen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage bezügleich der EO wie ich vorgehen muss um glaubhaft zu machen dass ich bereits vor dem WK einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wäre, wenn dieser zu einem andern Zeitpunkt stattfinden würde.
Zu meiner Situation:
RS abgeschlossen 21. Novemer 2014
Ferien - 4. Januar
Praktikum 5 Wochen (Somit gelte ich ja als Erwerbstätig --- 100 Fr/Woche)
J+S Leiterkurs 1 Woche
1 Woche Frei
Leiter Skilager
3 Wochen Frei
WK
Ich hätte vom Arbeitgeber aus bereits nach dem Skilager mit arbeiten beginnen können, jedoch wegen des WKs erst wenn dieser beendet ist, da es für ihn keinen SInn gemacht hat mich 3 Woche zu beschäftigen wenn ich dann schon in den Wk muss. An wen muss ich mich wenden um dies Geltend zu machen?
Denn ich würde dann während dem Wk ungefähr das doppelte verdienen. Und als zukünftiger Student bin ich um jeden Franken froh den ich nicht noch während der Uni verdienen muss.
Besten Dank für eure Antworten
LG Handbauer
Ich werde am 23. März mit meinem Wk beginnen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage bezügleich der EO wie ich vorgehen muss um glaubhaft zu machen dass ich bereits vor dem WK einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wäre, wenn dieser zu einem andern Zeitpunkt stattfinden würde.
Zu meiner Situation:
RS abgeschlossen 21. Novemer 2014
Ferien - 4. Januar
Praktikum 5 Wochen (Somit gelte ich ja als Erwerbstätig --- 100 Fr/Woche)
J+S Leiterkurs 1 Woche
1 Woche Frei
Leiter Skilager
3 Wochen Frei
WK
Ich hätte vom Arbeitgeber aus bereits nach dem Skilager mit arbeiten beginnen können, jedoch wegen des WKs erst wenn dieser beendet ist, da es für ihn keinen SInn gemacht hat mich 3 Woche zu beschäftigen wenn ich dann schon in den Wk muss. An wen muss ich mich wenden um dies Geltend zu machen?
Denn ich würde dann während dem Wk ungefähr das doppelte verdienen. Und als zukünftiger Student bin ich um jeden Franken froh den ich nicht noch während der Uni verdienen muss.
Besten Dank für eure Antworten
LG Handbauer