EO Maturand im WK

handbauer

Erfahrener Benutzer
07. Sep. 2013
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Hallo zusammen.

Ich werde am 23. März mit meinem Wk beginnen. Jetzt stelle ich mir natürlich die Frage bezügleich der EO wie ich vorgehen muss um glaubhaft zu machen dass ich bereits vor dem WK einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wäre, wenn dieser zu einem andern Zeitpunkt stattfinden würde.

Zu meiner Situation:

RS abgeschlossen 21. Novemer 2014

Ferien - 4. Januar

Praktikum 5 Wochen (Somit gelte ich ja als Erwerbstätig --- 100 Fr/Woche)

J+S Leiterkurs 1 Woche

1 Woche Frei

Leiter Skilager

3 Wochen Frei

WK

Ich hätte vom Arbeitgeber aus bereits nach dem Skilager mit arbeiten beginnen können, jedoch wegen des WKs erst wenn dieser beendet ist, da es für ihn keinen SInn gemacht hat mich 3 Woche zu beschäftigen wenn ich dann schon in den Wk muss. An wen muss ich mich wenden um dies Geltend zu machen?

Denn ich würde dann während dem Wk ungefähr das doppelte verdienen. Und als zukünftiger Student bin ich um jeden Franken froh den ich nicht noch während der Uni verdienen muss.

Besten Dank für eure Antworten

LG Handbauer

 
Tool zur Berechnung der EO

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentsch%C3%A4digung-EO-MSE/Berechnung-EO

Verordnung über die EO (Unter Art. 5 Abs. 2 lit. a-c findest du, wie das Durchschnittseinkommen berechnet wird)

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042547/201501010000/834.11.pdf

Bei zusätzlichen Fragen findest du unter folgender Seite weitere Informationen und die Kontaktdaten zum Bundesamt für Sozialversicherungen.

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html

 
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Tool zur Berechnung der EOhttps://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentsch%C3%A4digung-EO-MSE/Berechnung-EO

Verordnung über die EO (Unter Art. 5 Abs. 2 lit. a-c findest du, wie das Durchschnittseinkommen berechnet wird)

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042547/201501010000/834.11.pdf

Bei zusätzlichen Fragen findest du unter folgender Seite weitere Informationen und die Kontaktdaten zum Bundesamt für Sozialversicherungen.

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html
Tolles Tool.

 
Praktikum 5 Wochen (Somit gelte ich ja als Erwerbstätig --- 100 Fr/Woche)
Mhm, also rein rechnerisch ist der Mindest-EO bei 62 Franken pro Tag. Oder natürlich 80% vom letzten Lohn (bei Stundenlohn werden die letzen Arbeitstage mit den entsprechenden Arbeitsstunden verrechnet um den EO zu berechnen). Da aber 400 Franken Monatslohn einen Tagesansatz von 20 Franken entsprächen, was weniger als das Minimum ist, würden wahrscheinlich die 62 Franken für dich gelten.

 
Tool zur Berechnung der EOhttps://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erwerbsersatzordnung-Mutterschaftsentsch%C3%A4digung-EO-MSE/Berechnung-EO

Verordnung über die EO (Unter Art. 5 Abs. 2 lit. a-c findest du, wie das Durchschnittseinkommen berechnet wird)

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042547/201501010000/834.11.pdf

Bei zusätzlichen Fragen findest du unter folgender Seite weitere Informationen und die Kontaktdaten zum Bundesamt für Sozialversicherungen.

http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/militaerdienst/allgemeines/finanzielle.html
Vielen Dank fürs Tool, es ist super praktisch ! :)

 
Mhm, also rein rechnerisch ist der Mindest-EO bei 62 Franken pro Tag. Oder natürlich 80% vom letzten Lohn (bei Stundenlohn werden die letzen Arbeitstage mit den entsprechenden Arbeitsstunden verrechnet um den EO zu berechnen). Da aber 400 Franken Monatslohn einen Tagesansatz von 20 Franken entsprächen, was weniger als das Minimum ist, würden wahrscheinlich die 62 Franken für dich gelten.
Es geht mir ja dabei nicht um den Praktikumslohn... da konnte ich froh sein dass ich überhaupt etwas bekommen habe. Aber aufgrund des Wk konnte ich in den Letzten drei Wochen nicht arbeiten gehen, bzw hatte nur 3 Tage kurzfristig übers Temporärbüro gearbeitet, da mich vor dem Wk niemand anstellen wollte. Könnte ich jetzt den Lohn angeben, welcher ich nach dem WK verdienen werde? Denn nach dem Wk werde ich sicher bis zum Studienbeginn mitte November noch arbeiten gehen.

 
Erfahrungen von einem Studenten an einen angehenden Studenten: Die Chance ist relativ gross, dass du den Mindestansatz von Fr. 62.- erhalten wirst. Ich arbeite im Stundenlohn (rund Fr. 22.- pro Stunde) und erhalte immer "nur" den Mindestansatz von Fr. 62... Das ist nicht viel, aber besser als gar nichts! ;-)