EO im Durchdiener

dareios

New member
25. Okt. 2018
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Hallo zusammen!

Ich habe die Lehre unmittelbar vor der RS abgeschlossen, ich habe keine Festanstellung, dass heisst ich bin im Moment nirgendwo angestellt. Ich werde die RS morgen abschliessen und komme danach in den Durchdiener-Dienst. Nun meine frage: Ich sollte laut der Armee im Durchdiener 80% vom Mindestlohn von meinem Beruf bekommen, doch die Ausgleichskasse Bern will mir diese aus unerklärlichen Gründen nicht auszahlen. Kann mir hier jemand der die gleiche Erfahrung gemacht hat im Durchdiener weiterhelfen? 

Vielen Dank und freundliche Grüsse

 
Hast du bei der Ausgleichskasse nachgefragt, weshalb das so ist? Was war die Antwort?

Es gibt sehr strikte Bedingungen für die Auszahlung eines berechneten Lohnes nach einer Ausbildung. Z.B. die maximale Zeit zwischen Ende der Ausbildung und Beginn des Dienstes.

 
Ich sollte laut der Armee im Durchdiener 80% vom Mindestlohn von meinem Beruf bekommen
Auf der Homepage der Armee steht etwas anderes:
In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens 62 Franken pro Tage und höchstens 196 Franken pro Tag.

Quelle: https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/dienstleistende/sold-eo.html#ui-tab-807


Mit "durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens" ist Dein Durchschnittseinkommen während dem letzten Jahr vor der RS gemeint. Also nicht ein Mindestlohn.

 
@Libero: Art. 4, Abs. 2 EOV besagt:

Für Personen, die glaubhaft machen, dass sie während des Dienstes eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten oder einen wesentlich höheren Lohn als vor dem Einrücken erzielt hätten, wird die Entschädigung auf Grund des Lohns berechnet, der ihnen entgangen ist. Haben sie unmittelbar vor dem Einrücken ihre Ausbildung abgeschlossen oder hätten sie diese während des Dienstes beendet, so wird die Entschädigung auf Grund des ortsüblichen Anfangslohns im betreffenden Beruf berechnet.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042547/index.html#a4

 
  • Thanks
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@ands das habe ich der Ausgleichskasse auch als Beleg vorgelegt. Die Antwort darauf war sehr verwirrend und meiner meinung nach ganz und garnicht logisch: "Es kommt darauf an, was sie nach dem Dienst machen werden: reisen, studieren, arbeiten oder weiteres."

Auch auf der EO-Anmeldung muss man das Datum des Abschlusses (Lehre etc) angeben, dabei hat es einen Verweis welcher folgendes vorsagt:

"Wurde die Ausbildung unmittelbar vor oder während dem Dienst abgeschlossen, so ist der Anmeldung ein Nachweis beizulegen, die Entschädigung kann in diesem Fall nach dem ortsüblichen Anfangslohn bemessen werden." 

Das werde ich nun machen bei meinem ersten EO im DD.

Hast du vielleicht noch andere tipps für mich?

 
Es kommt tatsächlich darauf an, was du nach dem Dienst machen wirst. Beginnst du z.B. ein Studium, geht die Ausgleichskasse davon aus, dass du das Studium ein Jahr früher begonnen hättest, wenn du keinen Militärdienst geleistet hast. Damit hättest du in diesem Jahr ebenfalls nichts verdient und erhälst auch nicht mehr Geld. Das gleiche gilt für Reisen, etc.

Wenn du nach dem Dienst eine Festanstellung antrittst, solltest du kein Problem haben, den höheren Ansatz zu bekommen.

Ich würde der Ausgleichskasse mal mitteilen, was du für nach der Dienstzeit als Durchdiener planst. Es kann aber natürlich trotzdem sein, dass die Ausgleichskasse den höheren Betrag erst auszahlt, wenn du nachweisen kannst, dass du aufs Ende des Dienstes tatsächlich eine Festanstellung suchst bzw dich beim RAV anmeldest.