EO Höherer Lohn

raphi91

Neuer Benutzer
31. März 2012
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Hallo zusammen

Habe folgenden Fall.

Ich bin momentan noch in der Lehre. (Lehrvertrag läuft bis am 03.08.2012)

Jedoch rück ich bereits am 02.07.2012 in die Rekrutenschule ein.

Im Normalfall würde meine EO, wie folgt verrechnet:

80% von meinem ortsüblichen Anfangslohn nach der Lehre.

Jedoch habe ich folgendes in der EO-Verordnung gelesen:

"Für Personen, die glaubhaft machen, dass sie während des Dienstes eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten oder einen wesentlich höheren Lohn als vor dem Einrücken erzielt hätten, wird die Entschädigung auf Grund des Lohns berechnet, der ihnen entgangen ist. "

Nun habe ich eigentlich direkt nach der Lehre bei einem anderen Betrieb zu arbeiten vor gehabt.

Dies ist mir jetzt wegen dem Militär nicht möglich.

Jedoch würde mir mein zukünftiger Arbeitgeber ein Schreiben machen. In dem er bestätigt, dass ich bei Ihm angefangen hätte, insofern ich nicht ins Militär wäre.

In diesem Schreiben bescheinigt er mich auch einen höheren Lohn aus, als das ich bei meinem ortsüblichen Anfangslohn in meinem Lehrbetrieb bekommen hätte.

Nun zu meiner Frage.

Langt es wenn ich beim Einrücken das Bestätigungsschreiben meines zukünftigen Arbeitgebers + Meine Qualifikationen, welche zu diesem Job benötigt werden, mitnehme?

Und wenn ja, bei wem muss ich das Melden? Fourier?

Danke für Eure Hilfe

 
Hallo Raphi.Grundsätzlich kann man davon ausgegehen, dass Reglemente stimmen. Ich kann Dir aber nicht zu 100% sagen ob du den Lohn deines zukünftigen Arbeitgeber erhalten wirst.Ich hatte in meiner RS Zeit einen ähnlichen Fall. Ich habe meine Lehre ends Juli 2008 abgeschlossen. Daraufhin habe ich bis ende Oktober vein gleichen Arbeitgeber zu 100% gearbeitet. Am 27. Oktober 2008 bin ich dann in die RS eingerückt. Ich habe aber nicht 80% von meinem Lohn nach der Lehre erhalten sondern nur dad Minimum.Deshalb wäre ich nicht so sicher ob du mehr EO als das Minimum erhälst.Gruss

 
Also gemäss meinen Infos spielt es in der RS überhaupt keine Rolle ob Erwerbstätig oder nicht. Erst ab Gradänderungsdienst bzw. WK gelten unterschiedliche EO-Sätze.

Absolventen der Rekrutenschule (RS) erhalten grundsätzlich 62 Franken pro Tag, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht. Auch das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses während der RS ändert an der Höhe der EO-Entschädigung nichts.
So stehts auf der Armee-Webseite.

Gruss

 
sorry habe vergessen zu sagen, dass es hier um den Gradänderungsdienst geht.

Das ich während der RS 62.- ist mir bewusst.

Tut mir leid für die Verwirrung

 
Hey

Die Frage ist nicht einmal unberechtigt.

Ich kann hier lediglich von meiner Situation berichten und wie das dann funktioniert hat.

Folgendermassen: Ich beendete meine Lehre ordentlich im Juni des Jahres 2009. Am 29. Juni 2009 rückte ich in die RS nach Biére ein, das Arbeitsverhältnis (oder halt Lehrverhältnis) lief zu diesem Zeitpunkt bis zum 1. August 2009 (beendigung des Lehrvertrages) normal weiter, das heisst ich erhielt 80% des Lohns, und mein Arbeitgeber das Geld aus der EO. Nach dem 1. August 2009 löste sich mein Lehrvertrag auf (aufgrund der Tatsache das ich die Weiterbildung im Militär gewählt und absolviert habe) und ich war somit 'arbeitslos'. Ich konnte nun die EO Karte welche ich im Militär erhielt jeweils direkt der Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers einsenden und erhielt davon 100% EO für mich.

Gruss

sergey

 
Die EO zahlt immer gleich viel, egal ob dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber. Es sind immer die 80% des letzten Lohnes, aber minimal 62.- Fr. Wenn du vom Arbeitgeber während dem Militärdienst weiterhin den vollen Lohn bekommst, dann zahlt er die 20% aus dem eigenen Sack...

 
Die EO zahlt immer gleich viel, egal ob dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeber. Es sind immer die 80% des letzten Lohnes, aber minimal 62.- Fr. Wenn du vom Arbeitgeber während dem Militärdienst weiterhin den vollen Lohn bekommst, dann zahlt er die 20% aus dem eigenen Sack...
Ausser im Gradänderungsdienst, da ist der Minimalansatz nicht mehr 62.- Fr. sondern viel höher (um die 162.- Fr. pro Tag hab ich im Kopf aber weiss es nicht mehr.) Da müsste mal jemand nachschauen, hab grade keine Zeit xD

 
Hallo Raphi

Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis bist, erhälst du den Lohn von deiner Firma. Dieser Lohn beträgt mindestens 62.-, da die Firma soviel erhält. Sollte sie dir mehr ausbezahlen, ist dies reiner Goodwill. Nach dem Arbeitsverhältnis erhälst du 62.- von der Ausgleichkasse überwiesen.

Melde dich bitte nicht beim Fourier, er kann dir da nicht weiterhelfen. Die EO wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen ausbezahlt.

 
Ich kann die Aussage von philton vollkommen bestätigen.

Auch ich werde im Juli einrücken müssen und noch dem Lehrvertrag unterstellt sein.

Während der RS erhält man lediglich die EO (sprich 62.- x 30 Tage) + Sold. Wenn einem der Arbeitgeber mehr gibt, so ist dies wirklich Goodwill. Hingegen bei WK, etc. wird einem 80% des Lohnes ausbezahlt.