Hallo zusammen
Habe folgenden Fall.
Ich bin momentan noch in der Lehre. (Lehrvertrag läuft bis am 03.08.2012)
Jedoch rück ich bereits am 02.07.2012 in die Rekrutenschule ein.
Im Normalfall würde meine EO, wie folgt verrechnet:
80% von meinem ortsüblichen Anfangslohn nach der Lehre.
Jedoch habe ich folgendes in der EO-Verordnung gelesen:
"Für Personen, die glaubhaft machen, dass sie während des Dienstes eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten oder einen wesentlich höheren Lohn als vor dem Einrücken erzielt hätten, wird die Entschädigung auf Grund des Lohns berechnet, der ihnen entgangen ist. "
Nun habe ich eigentlich direkt nach der Lehre bei einem anderen Betrieb zu arbeiten vor gehabt.
Dies ist mir jetzt wegen dem Militär nicht möglich.
Jedoch würde mir mein zukünftiger Arbeitgeber ein Schreiben machen. In dem er bestätigt, dass ich bei Ihm angefangen hätte, insofern ich nicht ins Militär wäre.
In diesem Schreiben bescheinigt er mich auch einen höheren Lohn aus, als das ich bei meinem ortsüblichen Anfangslohn in meinem Lehrbetrieb bekommen hätte.
Nun zu meiner Frage.
Langt es wenn ich beim Einrücken das Bestätigungsschreiben meines zukünftigen Arbeitgebers + Meine Qualifikationen, welche zu diesem Job benötigt werden, mitnehme?
Und wenn ja, bei wem muss ich das Melden? Fourier?
Danke für Eure Hilfe
Habe folgenden Fall.
Ich bin momentan noch in der Lehre. (Lehrvertrag läuft bis am 03.08.2012)
Jedoch rück ich bereits am 02.07.2012 in die Rekrutenschule ein.
Im Normalfall würde meine EO, wie folgt verrechnet:
80% von meinem ortsüblichen Anfangslohn nach der Lehre.
Jedoch habe ich folgendes in der EO-Verordnung gelesen:
"Für Personen, die glaubhaft machen, dass sie während des Dienstes eine unselbstständige Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätten oder einen wesentlich höheren Lohn als vor dem Einrücken erzielt hätten, wird die Entschädigung auf Grund des Lohns berechnet, der ihnen entgangen ist. "
Nun habe ich eigentlich direkt nach der Lehre bei einem anderen Betrieb zu arbeiten vor gehabt.
Dies ist mir jetzt wegen dem Militär nicht möglich.
Jedoch würde mir mein zukünftiger Arbeitgeber ein Schreiben machen. In dem er bestätigt, dass ich bei Ihm angefangen hätte, insofern ich nicht ins Militär wäre.
In diesem Schreiben bescheinigt er mich auch einen höheren Lohn aus, als das ich bei meinem ortsüblichen Anfangslohn in meinem Lehrbetrieb bekommen hätte.
Nun zu meiner Frage.
Langt es wenn ich beim Einrücken das Bestätigungsschreiben meines zukünftigen Arbeitgebers + Meine Qualifikationen, welche zu diesem Job benötigt werden, mitnehme?
Und wenn ja, bei wem muss ich das Melden? Fourier?
Danke für Eure Hilfe