EO Durchschnitt berechnen

jaydabelu

Active member
05. Juni 2020
40
0
7
Guten Tag. Ich habe vor der RS ca. 2 Monate gerabeitet für 4000 Franken Monatslohn. Jetzt bin ich in der UOS. Heisst das, ich verdiene jetzt 80% meines Lohnes? Oder wird da der Durchschnitt berechnet also 10 Monate 0.- und 2 Monate 4000.-? 
Oder bekomme ich einfach das Geld in den 2 Monaten in denen ich gearbeitet habe, also zB Juni Juli bekomme ich die 80%? 
Oder die ganze Zeit 80%?
Wäre ja krass, dann könnte ja jeder vor der RS 1 Monat arbeiten und dann beim Weitermachen/Durchdiener dann die 80% durchgehend verdienen? Dann wäre man ja blöd würde man vor antreten in die Armee nicht arbeiten?

oder bin ich da ganz falsch?

Ich habe einfach letztes Jahr Juni Juli gerabeitet, da der Betrieb nur in dieser Zeit geöffnet hat… Aber theoretisch würde ich ja jetzt auch wieder dort arbeiten wäre ich nicht im Militär

Ich hoffe ihr versteht mich😅

 
Oder wird da der Durchschnitt berechnet also 10 Monate 0.- und 2 Monate 4000.-? 
Ja, es wird ein Durchschnitt errechnet. Normalerweise wird der über die letzten 12 Monate errechnet. ABER: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Dein Betrieb z.B. wegen Corona die letzten 10 Monate geschlossen hatte, dann kann es sein, dass Du trotzdem als "angestellt" betrachtet wirst.

Es kommt also darauf an, wie Du eingeschätzt wirst. Ich empfehle Dir, die erste Abrechnung genau anzuschauen und falls nötig direkt mit der Sachbearbeiterin bei der AHV-Kasse zu telefonieren und Deinen Fall zu erklären.

 
Das hängt stark von der genauen vertraglichen Situation ab. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, erhältst du 80% des vordienstlichen Einkommens. Dann hättest du aber vermutlich in der Pause zwischen den Dienstleistungen ebenfalls arbeiten müssen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag fällst du vermutlich in die Kategorie "unregelmässiges Einkommen". Da wird der Durchschnittslohn von drei Monaten vor dem Dienst als Referenz genommen. (In Ausnahmefällen können es bis zu 12 Monate sein. Aber da das bei dir ja nichts helfen würde, werden es drei sein.)

Um eine genaue, verlässliche und verbindliche Antwort zu erhalten, musst du dich aber in jedem Fall an deine Ausgleichskasse wenden.