EO direkt Auszahlen lassen

PzSap

Benutzer
03. Juni 2012
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Hallo zusammen

1. Ich will das Forum nicht mit weiteren "Wieviel EO kriegt man bei XX-Dienst wenn man vorher XX-Lohn hatte.

Eine Frage die sich mir aufwirft:

Ich leiste dieses Jahr 6 Wochen Dienst ( 3x 2 Wochen ) Stabslehrgang und Tech. Lehrgang

Nun will ich meinem neuen Arbeitgeber ( seit 09.2015 ) nicht schon im ersten Dienstjahr sechs Wochen Militärdienst aufbrummen ( Der Arbeitgeber wusste von meinen Dienstleistungen vom dem Vertragsabschluss )

Tortzdem habe ich eigentlich immer ein schlechtes Gewissen.

Nun meine Idee ist Folgendermassen

Ich habe im Dezember 2 Wochen Stabslehrgang.

Ich nehme diese zwei Wochen auf Urlaub bzw. Überstunden ( habe ich beides zu genüge )

Und lasse mir den EO direkt an mich auszahlen.

So Schlage ich zwei Fliegen mit einer Klatsche : 1. 100% Lohn für die zwei Wochen und 2. zusätzlich EO für 12 Diensttage ausbezahlt.

Weiss jemand ob man das machen kann - Vorallem gegenüber der Ausgleichskasse / Mit meinem Arbeitgeber ist das schon besprochen, sie haben jedoch Probleme ( Buchhaltungstechnisch ) mir den zusätzlich EO auszubezahlen, wenn ich es normaler über den Arbeitgeber laufen lasse....

Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit ??

Danke für eure Hilfe

und wenn es eine Scheiss-Idee ist ---- sagt es mir
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PzSap.

 
Die Idee ist grundsätzlich nicht so schlecht. Kenne jedoch die Rechtslage nicht so genau, denke an besten rufst du bei der Ausgleichskasse an und fragst nacht.

Oder dein Arbeitgeber soll einfach die EO an dich weiterleiten bei normaler Lohnzahlung.

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Ich nehme diese zwei Wochen auf Urlaub bzw. Überstunden ( habe ich beides zu genüge ) Und lasse mir den EO direkt an mich auszahlen.
???

Wenn du nicht im Stundenlohn angestellt bist, ist das ziemlich unlogisch: 100% Lohn vom Betrieb und den EO zusätzlich (die Ferien sind bezahlt, lediglich die Überzeit kannst du kompensieren oder auszahlen lassen)? Ausserdem generierst du da wieder viel Aufwand für den Betrieb (keine "normalen" Abläufe).

Grundsätzlich ist das doch kein Aufwand für einen Betrieb. Er muss lediglich deine Zeit entsprechend vergüten (gleicher Ablauf, als hättest du Ferien) und dann das EO-Formular ausfüllen und weiterleiten (dauert auch nur ca. 5min). Das Daily Business, da überall in der Schweiz zigg Leute auch Dienst leisten. Und du bist sicher auch nicht der erste in diesem Betrieb.

Ich finde es sehr Anständig von dir, dass du dir solche Gedanken machst. Aber ich würde mich jetzt an das normale Prozedere halten. Oder höchstens in der Personalabteilung nachfragen, was Sie zu deiner Idee meinen.

 
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Ich finde es sehr Anständig von dir, dass du dir solche Gedanken machst. Aber ich würde mich jetzt an das normale Prozedere halten. Oder höchstens in der Personalabteilung nachfragen, was Sie zu deiner Idee meinen.
Kaum besonders viel. Die Firma erhält im Normalfall ja die EO-Entschädigung, wenn er im Dienst ist, faktisch "bescheisst" er die Firma also gar noch um Geld.

 
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Ist schon ein paar Jahre her, aber ich hatte im 1993 das gleiche Problem.

Zumindest damals war es möglich, dass mein Arbeitgeber mir für die Zeit des Militärdienstes einfach jenen Betrag ausbezahlt hat, den er selber von der EO erhalten hat.

Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber wenn dies auch heute noch möglich ist, dann wäre dies wohl der einfachste Weg - sofern Du die Zeit mit dem Arbeitgeber als "unbezahlter Urlaub" abbuchen kannst.

Falls Du bezahlten Urlaub nimmst, dann könnte das schwieriger werden - wie anomyte schon sagte, frag am besten mal bei der Ausgleichskasse nach, was möglich ist.

 
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Auszahlung EO

Es ist Aufgabe des Leistungsberechtigten (dem Ada), seinen Anspruch auf Erwerbsersatz bei der Ausgleichskasse geltend zu machen (Art. 17 Abs. 1 EOG; SR 834.1). Unterlässt er dies, kann der Arbeitgeber den entsprechenden Erwerbsersatz bei der Ausgleichskasse einfordern, sofern er dem Leistungsberechtigten während der Dauer des Anspruches einen Lohn ausrichtet (Art. 17 Abs. 1 lit. b EOG). In diesem Fall steht nämlich die Entschädigung von Gesetzes wegen dem Arbeitgeber zu.

Folglich wird der Erwerbsersatz dem Leistungsberechtigtem durch den Arbeitgeber ausbezahlt (Art. 19 Abs. 2 EOG).

Art. 19 Abs. 2 Satz 2 EOG sieht jedoch vor, dass bei besonderen Gründen die Auszahlung an den (nicht selbständig erwerbstätigen) Leistungsberechtigten direkt durch die Ausgleichskasse erfolgt. Die Kriterien für diese Ausnahmeregelung sind mir leider nicht bekannt und stehen auch nicht in der zum EOG gehörenden Verordnung (EOV; SR 834.11).

Möchtest du also "beide Fliegen erledigen", müsste wohl dein Arbeitgeber dir den (Ferien-)Lohn und den Erwerbsersatz entrichten, da grundsätzlich er es ist, welcher den Erwerbsersatz von der Ausgleichskasse erhält.

Unbezahlter Urlaub

Sollte dein Arbeitgeber dir unbezahlten Urlaub gewähren, kannst du in dieser Zeit deinen Militärdienst leisten und den EO direkt bei der Ausgleichskasse einfordern (80% deines Lohnes).

Anmerkung bezgl. Militärdienst während den bezahlten Ferien

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf vier Wochen bezahlte Ferien im Jahr; diese dienen der Erholung. So besteht ein Anspruch auf Nachgewährung von Ferienzeit, sollte der Erholungszweck durch Unfall oder Krankheit nicht gewährleistet worden sein. Umgekehrt hat aber auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass seine Arbeitnehmer sich in den bezahlten Ferien erholen (Stichwort: Betriebssicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz). Leistet der Arbeitnehmer während der Ferien entgeltliche Arbeit für einen Dritten und werden dadurch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verletzt, so kann dieser den Ferienlohn verweigern und bereits bezahlten Ferienlohn zurückverlangen (Art. 329d Abs. 3 OR; SR 220). Damit gleichzusetzen wäre auch ein "freiwilliger" Militärdienst, da in diesem der Erholungszweck mit Sicherheit nicht erfüllt wird.

Wohin führt uns das? Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange dein Arbeitgeber dir deinen Lohn entrichtet und alle Beteiligten glücklich sind, ist gegen deine Idee nichts einzuwenden.

Einziges Problem sehe ich hier mit der erwähnten Betriebssicherheit und der damit verbundenen Haftung. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber zwar nicht sicherstellen, dass seine Arbeitnehmer sich auch wirklich erholen in ihren Ferien. In diesem Fall aber willigt er ein, dich für 2 Wochen in den Militärdienst zu schicken, was nach allgemeiner Auffassung wohl als Gegenteil von Erholung gelten dürfte. Problematisch wird es dann, wenn die Arbeitgeberhaftung greifen muss, weil ein überarbeiteter Arbeitnehmer einen Schaden verursacht hat. Der Arbeitgeber kann sich von dieser nur lossprechen, wenn er u.a. eine sichere Organisation seines Betriebes garantiert. Dass er sehenden Auges seine Arbeitnehmer in den Ferien in den Militärdienst gehen lässt, könnte hierzu im Widerspruch stehen.

Im übrigen sei gesagt: Als Arbeitgeber käme für mich ein solches Unterfangen schon aus dem Grunde nicht in Frage, als dass umgekehrt ich von meinem Arbeitnehmer nicht verlangen kann, für seinen Militärdienst einen Teil seiner bezahlten Ferien zu beziehen. Kommt es zum (nachträglichen) Streit zwischen den beiden Parteien, steht der Arbeitgeber auf ziemlich verlorenem Posten, sollte der Arbeitnehmer die "Freiwilligkeit" seines Ferienbezuges plötzlich bestreiten.

 
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Hallo zusammen

Danke für Eure Antworten

Hatte am Freitag, per Zufall, mit der Chefin der Personalabteilung gesprochen. Sie hat mir gesagt es sollte eingentlich kein Problem sein, dass der Arbeitgeber mir den zusätzlichen EO auszahlen kann. Bei uns ist es so dass wir als Arbeitnehmer bis zu vier Wochen ( 20 Arbeitstage ) für gesetzlich Verpflichtete Dienstleistungen 100% Lohn erhalten. Da ich dieses Jahr nun 30 Arbeitstage fehle, würde ich für 10 Tage nur sowiel Lohn erhalten wie die EO entschädigt. Sie werde das ganze nun abklären ob ist als ausnahmeregelung alle 30 Tage 100% erhalte, dann wären alle anderen Diskussionen überflüssig.

Ich war erstaunt! - Als sie mich gefragt hat was ich den für eine Dienstleistung mache, meinte sie nur "Das ist ja grundsätzlich Auch ein Gewinn für die Firma, wenn du dich weiterbildest...."

Ich denke ich habe mir zuviele Gedanken gemacht. - Alles wird gut :cool:

Danke euch trotzdem VIELMAL dass ihr euch Gedanken dazu gemacht habt.

Schöne Woche allen

PzSap