EO-Auszahlung

forrest_gump

Benutzer
30. Okt. 2011
33
0
7
32
Hallo zusammen =)

Wie viele von euch sicher schon durch den einen oder anderen Beitrag von mir erfahren haben, rücke ich am 2. Juli 2012 in die RS ein. Nachdem ich mich über sämtliche mir zur Verfügung stehenden Unterlagen und über die Webseite des VBS schlau gemacht habe, sind die wichtigsten Formalitäten erledigt und eine sehr wichtige Frage konnte ich bisher nicht selbst klären. Und zwar geht es um die Auszahlung der EO-Entschädigungen.

Klar ist, dass die EO-Kasse jedem Rekruten 62.- CHF pro Tag bezahlt und zwar (in den meisten Fällen) direkt über den Arbeitgeber. Nun schreibt das VBS aber:

Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren.
So weit so gut, dann zähle ich also auch dazu. Aber:

Ist die Dienst leistende Person jedoch nichterwerbstätig, selbstständigerwerbend oder in Ausbildung, wird die EO-Entschädigung von der Ausgleichskasse direkt dem Dienstleistenden ausbezahlt.
Ich zähle also als Erwerbstätig habe aktuell aber keinen Arbeitgeber. Meine berufliche Situation sieht wie folgt aus:

Februar 2011 - Januar 2012 = Erbwerbstätig als Arbeitnehmer

Februar 2012 - anfang Juni 2012 = Besuch einer weiterführenden, beruflichen Schule

Ich habe "in real" also seit Ende Januar 2012 keine Anstellung mehr, zähle aber bei der EO als Erwerbstätig. Macht das jetzt irgendeinen Unterschied im Bezug auf die Auszahlung der EO? Was genau mache ich denn jetzt mit dieser EO-Karte? Ich war bis anfangs Juni zwar noch "in Ausbildung", aber das bin ich jetzt ja auch nicht mehr und wenn man die letzten 12 Monate anschaut bin ich sowohl erwerbstätig als auch in Ausbildung :? Auf jeden Fall habe ich keinen Arbeitgeber mehr xD

Das wäre noch wichtig für mich zu wissen, da ich nach Erhalt dieser EO-Karte nicht 4 Wochen damit verbringen kann herauszufinden was ich nun damit tun muss, denn in meiner Lebenssituation bin ich auf dieses Geld angewiesen, da ich es zum Leben brauche. ;)

 
am besten klärst du das mit deinem letzten arbeitgeber ab, ob es über die ausgleichskasse der firma läuft. in dem fall schickst du die eo-karte deinem letzten arbeitgeber.

läuft es nicht mehr über die alte firma, dann schickst du die eo-karte direkt an die kantonale ausgleichskasse, die zahlt dir dann die eo direkt aus.

vor allem bei der zweiten variante kann es schon mal vorkommen, das es etwas dauert bis das geld kommt. ein kleines polster wäre also nicht ganz schlecht...

auf jeden fall macht es sinn, dass du das bereits jetzt abklärst, dann musst du nicht deine spärliche freizeit in der rs mit mühsamen telefonaten vergeuden.

 
Also müsste ich mal meinen letzten Arbeitgeber anrufen und nachfragen ob sie bereit wären, dass das über sie läuft???

Finde ich jetzt endkomisch, warum sollten die das tun? Immerhin verursacht das Aufwand und ich arbeite seit 6 Monaten nicht mehr da :(

Das tut doch kein normaler Mensch, wenn der Chef nicht gerade ein Freund von einem ist ;)

Polster? Also ein wenig Geld auf der Seite? Jaa, das kannst du vergessen xD Ich verdiene so viel wie ich an Auslagen habe und nicht mehr =(

Wenn ich bei der Ausgleichskasse zu lange warten muss wird sich vor allem mein Vermieter freuen ;)

 
Das hat nichts mit freund oder feind zu tun, nur welche ausgleichskasse zuständig ist. Darum: telefon an die kantonale ausgleichskasse und fragen. Dann bist du auf der sicheren seite. Und eo bekommst du in der regel frühestens in der zweiten hälfte des zweiten monats.

 
Das verstehe ich jetzt nicht? Den alten Arbeitgeber oder die kantonale Ausgleichskasse anrufen? Mir scheint, als hättest du jetzt zweimal was anderes gesagt ;-)

Wen soll ich jetzt genau anrufen? Arbeitgeber oder Ausgleichskasse?

Und eo bekommst du in der regel frühestens in der zweiten hälfte des zweiten monats.
Hmm naja, das wird sehr knapp .....

 
da du anscheinend nicht so gerne deinen letzten arbeitgeber belästigen möchtest, ruf zuerst bei der kantonalen ausgleichskasse an. da wird dir geholfen.