Eignungsprüfungen

roli19

Neuer Benutzer
19. Okt. 2014
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Hallo, ich habe eine kleine Frage:

Ich habe in kürze meine Aushebung/Rekrutierung. Mein grösster Wunsch ist es Baumaschinenführer zu werden. Bis jetzt stand dem ganzen nichts im Wege.

Jetzt habe ich aber gesehen das ich eine Eignungsprüfung machen muss. quasi ein Fahrertest. Auf einer Internet Seite standen Informationen über diese Tests. versch. Kategorien usw. ausserdem stand auch das alle Stellungspflichtigen von den Tests ausgeschlossen werden die einen Ausweisentzug von mehr als einem Monat hatten. ich hatte meinen für 3 Monate weg :( Jetzt habe ich Angst das ich weder Baumaschinenführer noch sonst etwas interessantes machen kann. Kann mir jemand sagen ob das Wirklich stimmt? und ob es Ausnahmen oder so gibt?

Vielen Dank für eure Hilfe und Informationen...

Gruess roli

 
hmm,

klingt nicht gerade vielversprechend, ich hoffe nur das sie noch etwas unterscheiden zwischen mot fahrern und baumaschinenführern.

besten dank für deine hilfe.

 
moin roli

Ich denke ich würde eine alternative suchen. Bei meiner Rekrutierung letzer woche hatten solche mit Ausweisentzug auch keine Chance den Eignungstest zu machen.

 
ja meine alternativen sind sappeur und baupionier und für das braucht man meines wissens nach evenfalls den test.

 
Für Sappeur und Baupionier braucht es nur einen Eignungstest, wenn du Fahrer C1 machen möchtest. Ansonsten gehts das ohne Test.

 
aha, dann kann ich diese zwei sachen problemlos machen einfach ohne test?

was wiederum heisst das ich dann einfach sappeur bin aber ohne das ich fahren kann, darf?

danke für die hilfe

gruess roli

 
Problemlos ja, wenn du dazu eingeteilt wirst. Das liegt Schlussendlich in den Händen des Aushebungsoffiziers (oder wie der halt heisst). Es bedeutet einfach, dass du für diese Funktionen keine zusätzlichen Tests machen musst.

Vielleicht hast du auch Glück, gemäss VMSV gilt:

2. Abschnitt: Ausbildung

Art. 23 Voraussetzungen

Angehörige der Armee werden zur Ausbildung als Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerin zugelassen, wenn:

a.

ein militärisches Bedürfnis besteht;

b.

sie den medizinischen Mindestanforderungen genügen;

c.

sie die Eignungsprüfung für Fahrzeugführer oder Fahrzeugführerinnen bestanden haben;

d.

sie den geforderten zivilen Führerausweis1 besitzen;

e.2

ihnen der zivile Führerausweis der Kategorie A, A1, B, B1, C, C1, D oder D1 in den letzten zwei Jahren nicht entzogen wurde:

1.

für mehr als drei Monate, oder

2.

wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand oder unter Betäubungsmitteleinfluss.

Jedoch steht im Reglement Reglement 61.003 d Verkehr und Transport:

5.3 Ausbildung von Motorfahrzeugführern 5.3.1 Grundvoraussetzung

315 Die Grundvoraussetzungen nach VMSV, Abschnitt 2, Ausbildung, müs- sen in jedem Fall erfüllt sein. Der Auszubildende hat mit seiner Unter- schrift zu bestätigen, dass ihm der Führerausweis noch nie mehr als ein Monat entzogen wurde: «Bestätigung keine relevanten SVG Widerhand- lungen für Motorfahrzeugführer», Form 13.016dfi. Zusätzlich muss vor Beginn der Ausbildung die Erklärung auf dem Form 13.129/I (Drogen und Alkoholkonsum, Vorschriften für mil Fahrzeugführer) unterschrieben wer- den.

Für Baumaschinenführer würde ich mir nicht zu grosse Hoffnungen machen, da es eine beliebte Funktion ist. Für Fahrer C1 besteht evt. noch Hoffnung.

 
ok, ich werde einfach mal schauen wie das so abgeht hier;) und mir das ganze vor Ort eklären lassen. ich denke das sappeur für micg kein problem sein sollte da ich beruflich praktisch das selbe mache.

gruess roli