Doppel UT - trotzdem Dienst leisten?

illbeback

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05. Sep. 2016
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Liebe Kameraden

Aufgrund von psychischen Problemen wurde ich durch einen Psychiater nach 66 geleisteten Diensstagen als doppelt untauglich erklärt. Gerne würde ich meinen Dienst nachhholen und den Entscheid anfechten. Da ich momentan im dritten Semester meines Studiums bin, käme für mich eine Anfechtung bzw. Leistung der Dienstpflicht erst nach meinem Bachelorabschluss in Frage. Nun wollte ich euch Fragen, ob ich bei einer Gutheissung die RS komplett wiederholen muss oder ob mir da etwas angerechnet wird.

Details zum Dienst: 40 Tage RS, Beförderung zum Soldaten, 14 Tage ABC-UoS (als angehender ABC Korporal)

Im Internet habe ich bereits versucht, mich schlau zu machen, leider bin ich da nicht auf Fakten gestossen. In Frage käme da höchstens Art. 26 Abs. 1 aus dem MDV (Verordnung über Militärdienstpflicht)

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen

 
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Am besten erkündigst du dich beim Kreiskommando, die können dir dazu am besten Auskunft geben.