Doppel UT anfechten

KenPlan

Neuer Benutzer
05. Aug. 2011
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Hi Leute,

Ich begann letzten Oktober 2011 meine RS in Aarau als Truppenkoch DD und wurde am Januar nach Thun geschickt um dort den Küschelehrgang zu absolvieren. Mein Plan war eigentlich nachher noch den Fourier anzuhängen, aber jetzt kommt das Problem: Ich wurde aus psychologischen Gründen (was ich bis heute nicht verstehe, da die Physchologin aus meiner Meinung keine Ahnung hatte was eigentlich los war) im Februar aus der Armee entlasten und als Doppel UT abgestempelt.

Ich weiss das liegt schon bald ein Jahr zurück, aber ich habe mir in letzter Zeit Gedanken gemacht mein Militärdienst doch zu absolvieren ( einerseits wegen den Steuern :p , andereseits war es doch eine geile Zeit, die ich so nicht beenden wollte).

Nun die Frage: Kann ich überhaupt als Doppel UT aus psychologischen Gründen meine Militärzeit beenden und wenn ja, müsste ich von vorn anfangen oder würde ich direkt als Soldat in den Küsche-Lehrgang kommen.

Ich danke euch jetzt schon für die Antworten.

Grüsse

KenPlan

 
Aus psychologischen Gründen wirst du nicht Doppel-Ut, sondern aus psychiatrischen Gründen. Es bestimmt auch keine Psychologin, was mit dir geschieht, sondern immer eine Ärztin oder ein Arzt.

Zu Deine Frage:

Rekurs gegen den Tauglichkeitsentscheid kannst du nicht mehr einlegen, da die Rekursfrist (wurde dir zwingend anlässlich des Entscheides mitgeteilt) schon abgelaufen ist.

Was du aber machen kannst ist einen Antrag auf Wiedererwägung an den Militärärztlichen Dienst in Ittigen zu senden. Damit du da aber überhaupt eine Chance hast, musst du sicher ein - auf eigene Kosten - eingeholtes ärztliches Zeugnis beilegen, welches belegt, dass dein damaliger ut-Grund nicht zutreffend war oder sich die Situation zwischenzeitlich grundlegend geändert hat.

Wie gross Deine Chancen sind, kann ich aber nicht abschätzen, da ich nicht weiss, was deine Diagnosen sind. Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du keine Chance hast, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass Du für Dich selbst oder für andere eine Gefahr (in welcher Form auch immer) darstellst.

Zum zweiten Teil Deine Frage: Kommt darauf an, wie lange du im Lehrgang warst. Es gibt irgend eine Zeitgrenze, ab der man komplett nochmals den ganzen Dienst wiederholen muss oder eben entsprechend weiterfahren kann. Diese Grenze steht irgendwo im Forum, benütz mal die Suchfunktion. Ich gehe ich davon aus, dass du die Grenze überschritten hast, da du bereits in einer Kaderschule warst, du musst also wahrscheinlich nicht die ganze RS wiederholen.

 
Hallo!

Was immer auch passiert ist, versuchen kann man es auf jeden Fall.

Wie sagt man so schön: Die Zeit heilt Wunden...

Was schon erwähnt wurde: Es könnte sein, dass Du für die Kosten aufkommen musst,

um zu belegen, das Du nicht mehr 'angeschlagen' bist.

Ein Plan wäre auch, allenfalls Waffenlosen Dienst zu beantragen, um die Sache noch weiter zu entschärfen.

Ich an Deiner Stelle würde mich mal mein Mil Äz Dienst erkundigen, was die alles für Belege, Gutachen,

usw möchten.

Gruss

 
Ich würde vielleicht nach meinem Dienst im Zivilschutz auch ein Wiedererwägungsgesuch schreiben, nur weiss ich nicht ob ich beweisen kann, dass ich nicht mehr schlafwandle ::-(

 
Aber ich danke euch für die Infos. Da ich im Dezember oder Januar so oder so vor eine Kommission muss wegen dem Fall werde ich gleich dort mal nachfragen wegen den letzten Details.

P.s. Psycholog oder Psychiater werde ich den unterschied nie wissen, obwohl es mir schon mind. 10 Leute erklärt haben xP

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur so mal nebenbei (off topic): So entstehen Gerüchte oder halbwahre Geschichten!

Wenn du schon etwas zum Vorfall schreiben willst, dann schreib ein bisschen klarer (Grammatik, Rechtschreibung etc.) und vor allem nicht nur Stichworte/abgekürzte Sätze. Noch besser wäre, wenn du solche heiklen Themen -die ausserdem noch aktuell sind- gar nicht veröffentlichst!

Durch das von dir geschriebene können wir nur durch Spekulationen antworten. Du bist also dazwischen gegangen und hast jetzt psychische Probleme? Dann ist UT wohl doch angebracht oder verstehe ich dich nicht (ganz)?

Edit: Hab mal den Quote selber rausgenommen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ Moderator: Bitte den von Ken Plan abgeänderten Beitrag auch im Zitat von ArtUemUof ändern.

Aber ich danke euch für die Infos. Da ich im Dezember oder Januar so oder so vor eine Kommission muss wegen dem Fall werde ich gleich dort mal nachfragen wegen den letzten Details. P.s. Psycholog oder Psychiater werde ich den unterschied nie wissen, obwohl es mir schon mind. 10 Leute erklärt haben xP
Naja, wenn du noch vor eine Kommission musst, dann bist du ja noch nicht definitiv ut! Es hat dich wohl lediglich der Truppenarzt "dienstunfähig" geschrieben, das heisst, dass du deinen Dienst im Moment nicht leisten kannst. Lediglich die Kommission darf entscheiden, ob du noch diensttauglich bist, also ob du deinen Dienst grundsätzlich noch leisten kannst. Ich würde an diese Kommissionssitzung gut dokumentiert (Arztzeugnisse etc.) kommen, dann ersparst du dir den Rekursweg.

PS: Psychiater = Arzt (iatros = gr. Arzt), Psychologe = kein Arzt.