Dienstwaffe für privates Schiessen

ThomasL

Neuer Benutzer
17. Nov. 2015
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Guten Tag

Darf ich mit meiner Armeepistole als persönliche Leihwaffe in privaten Schiesskellern schiessen?

Kennt jemand die gesetzliche Grundlage? Konnte bisher nichts dazu finden.

Vielen Dank

 
Richtig, völlig wurscht was für eine Waffe du da drin schiesst. Solange du sie legal besitzt (d.h. entweder vom Militär erhalten bzw. privat erworben) und die Regeln einhältst (z. B. kein Vollautomatik-Geballere) ist nichts dagegen einzuwenden.

Wie mein Vorredner erwähnte: Vielleicht nicht gleich den Samstag / Sonntag auswählen, wo die "jungen Rambos mit ihren Tussifreundinnen" schiessen kommen. Unter der Woche hast du auch eher deine Ruhe und kannst dich ggf. auch mit anderen austauschen.

Nichts gegen Rambos und deren Tussis - Das ist aber meist die Gruppe die entweder aus der Hüfte schiesst (wenn möglich per Bump-Fire mit der AK - schon so gesehen hier in CH-Schiesskeller) oder der Freundin den .500S&W double-action Revolver in die Handdrückt mit vollem Zylinder.

Gruäss Robin (den man regelmässig in privaten Schiesskellern antreffen kann)