Dienstverschiebung / Auslandurlaub

ag1111

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11. Feb. 2020
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Hallo zusammen

Habe die Dienstanzeige für den WK 2020, welcher im Juni stattfinden wird, erhalten. Ab Anfang Mai habe ich eine mehrmonatige Reise ausserhalb Europas geplant.

Das Flugticket habe ich bereits. Auf Nachfrage beim Kadi hat eine Dienstverschiebung, welche ich bis Ende Februar einreichen müsste, keine Chance, da es kein zwingender Grund ist. Muss ich nun einen Auslandurlaub beantragen (könnte auch durchaus sein, dass die Reise länger als 1 Jahr dauern wird) und falls ja muss ich dies auch bis Ende Februar tun und zusätzlich ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen oder extra für 3 Wochen zurückreisen und den WK wohl oder übel antreten?

Und falls Auslandurlaub: Muss ich die Abmeldung bei der Gemeinde bereits jetzt in die Wege leiten oder zuerst das Gesuch stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe und freundliche Grüsse

 
Auslandurlaub musst du beantragen, wenn du deinen Wohnsitz für ein Jahr oder mehr ins Ausland verlegst. Du hast also keine Wahl, ob du Auslandurlaub beantragen willst. Wenn du Auslandurlaub beantragen musst, würde ich das so schnell wie möglich tun, da du dann auch deine komplette Ausrüstung abgeben musst. Das Gesuch für Auslandurlaub ist unabhängig von der Abmeldung bei der Gemeinde.

Dass das Dienstverschiebungsgesuch keine Chance hat, ist falsch. Wenn du keine zwingenden Gründe hast, ist es möglich, dass das Gesuch abgelehnt wird. Das ist aber kein Automatismus. Falls du also keinen Auslandurlaub beantragen musst, reichst du ein Dienstverschiebungsgesuch ein.

Sofern es sich um einen normalen WK handelt, ist seit September bekannt, dass du im Juni in den Dienst musst. Dann wurden die Aufgebotsdaten fürs Jahr 2020 publiziert. Berufe dich also nicht darauf, dass du beim Kauf der Tickets noch nicht gewusst hast, dass du in den Dienst musst. Ausser natürlich, wenn du die Tickets bereits letzten Sommer gekauft hast...

 
  • Thanks
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