Diensttauglichkeit

patrik duzhmani

New member
14. März 2018
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Guten Tag

Ist es möglich, wenn man Dienstuntauglich eingestuft wurde ( Grund: Rücken ), dass man nach einer Beschwerde die RS trotzdem abschliessen kann?

Danke im Voraus.

 
Grundsätzlich Ja

im Speziellen: die Diensttauglichkeit muss dafür aufgrund von Heilung wieder gegeben sein und ein entsprechender Antrag vol Mil Az D gutgeheissen werden. Also im Fall von Rückenproblemen eher nein (kommt natürlich auf die Art an!)