Bis welchen Alter muss eingebürgerter in Armee ?

anonymus

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08. Nov. 2012
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Hallo liebe Leute !

Zurzeit bin ich 22 jahre alt und wurde im 18. Lebensjahr eingebürgert. Im Moment habe ich die Lehre abgeschlossen und bin unbefristet am arbeiten. Ich habe noch nichts von Militär erhalten, kein Infotag, Aushebung us.w.

Deswegen möchte ich fragen bis welchen Alter muss ein Eingebürgerter Militär machen?

Und wenn ich bis jetzt noch kein Aufgebot erhalten habe, heisst es, dass ich es wahrscheinlich nie mehr erhalten werde (aussert ich mich selber melde) ?

Gruss

 
Hallo

Willkommen im Forum!

Zu deiner Frage: Du wurdest mit 18 Jahren eingebürgert und bist somit Schweizer Bürger. Das heisst du hast als solcher Rechten und Pflichten. Eine dieser Pflichten ist die Wehrpflicht (Militärdienst)

Wehrpflicht:Junge Schweizer Männer, einschliesslich eingebürgerte Ausländer bis 27 Jahre, müssen Militär- oder Zivildienst leisten. Für Frauen ist der Militär- dienst freiwillig.

Quelle:http://stadt.winterthur.ch/fileadmin/user_upload/Portal/pdf/Einbuergerung/Einbuergerungsbroschuere.pdf (Seite 8)

Ich bin mir zwar nicht zu 100% sicher, gehe aber mal davon aus, dass du bald ein Aufgebot für den Orientierungstag erhalten wirst.

Gruss

 
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Sorry ich habe mich bei der Seitenzahl verschrieben: 8

 
Howi , danke für Dein Antwort ! ich habe auch das gelesen (link). heisst es aber, dass wenn ich 27 würde, müsste ich nicht in Militär wenn ich kein Aufgebot bekomme ?

Gruss

 
Du wirst ein Aufgebot erhalten, ich weiss nicht warum die dich "vergessen" haben, vielleicht ist ein Fehler passiert. Aber eigentlich müsstest du noch ein Aufgebot erhalten. Kannst ja mal anrufen.

 
Howi , danke für Dein Antwort ! ich habe auch das gelesen (link). heisst es aber, dass wenn ich 27 würde, müsste ich nicht in Militär wenn ich kein Aufgebot bekomme ? Gruss
Ich denke, dass du bald ein Aufgebot für den Infotag bekommen solltest. Falls nicht, würde ich mich mal mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Link:http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/schweizerarmee/contact_addresses.html

Nur Ausländer, die nach ihrem 27. Geburtstag eingebürgert werden sind nicht Wehrpflichtig. Da du jünger bist, bist du wehrpflichtig und musst Militärdienst oder ein Ersatzdienst (Zivilschutz, Zivildienst) leisten.

 
Kann aber auch gut sein das du nie eines bekommst. Kenne auch 2 die nie ein Aufgebot bekamen. Wenn du Dienst leisten willst, melde dich, ansonsten abwarten und hoffen dass bis 27 nichts kommt. ;)

 
MrWayne,aber wenn man nicht militär, Zivieldienst oder Zivilschutz macht dann muss man doch zahlen ? Mussten die anderen 2 auch zahlen ? oder haben sie nichts bekommen und mussten auch nichts zahlen ?
 
Du musst nur zahlen wenn du Untauglich bist d.h bei der Rekrutierung als militäruntauglich abgestempelt wurdest.

Wenn du kein Aufgebot erhälst, müsstest du auch nicht zahlen, dann haben sie dich vieleicht vergessen.

 
Nein die mussten beide nichts bezahlen aufgrund dessen was Steen schon genannt hat. Gingen beide schlichtweg einfach vergessen.

 
wäre natürlich auch schön, wenn sie mich vergessen :) Aber ich weiss ja nicht unter welche bedingungen ich bei der Militärsystem auftauchen kann (z.b. bei Wohnungswechsel oder wenn man ein waffenbewilligung bei polizei bestellt oder sonst noch was). Und dann wäre es sowieso nicht bequem für mich irgendwie mit 30 Zivieldisnt oder in Militär gehen.

 
Rechtlich ist die Stellungspflicht im Bundesgesetz über die Armee und Militärverwaltung geregelt. Der genaue Wortlaut:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_10/a7.html

Artikel 7 Absatz 2

Die Stellungspflichtigen müssen sich bei den zuständigen Militärbehörden zur Aufnahme in die Militärkontrolle melden und dabei die Daten nach Artikel 27 angeben. Die Pflicht zur Meldung erlischt am Ende des Jahres, in dem die Stellungspflichtigen das 29. Altersjahr vollenden.

In der Regel werden mittels automatisierten Abfragen von Einwohnerdatenbanken oder durch entsprechende Meldungen der Einwohnerkontrollämter der Gemeinden die 18jährigen bei der kantonalen Militärverwaltung erfasst. In deinem Fall scheint es, als ob es dabei zu einem Fehler kam und du tatsächlich durch die Maschen geschlüpft bist. Dies dürfte vermutlich mit deiner Einbürgerung in Zusammenhang stehen. Normalerweise werden am Ende des Jahres jene männliche Schweizer Bürger erfasst, welche im nächsten Jahr das 18. Altersjahr erreichen. Also geschah dies im Jahr vor deiner Einbürgerung und du warst somit noch auf keiner Liste. Je nach Kanton hätte mit deiner Einbürgerung jedoch eine gesonderte Meldung durch die Einwohnerkontrolle erfolgen müssen, was scheinbar nicht geschah.

Rechtlich gesehen hast du bereits eine Pflichtverletzung begangen, in dem du dich im 18. Altersjahr nicht gemeldet hast. Dies obwohl im Zuge der Einbürgerung darauf hingewiesen wurde. Sollte nun bei einer Kontrolle durch die Militärverwaltung deine Pflichtverletzung erkannt werden, dürftest du mit einem Straf- oder Disziplinarverfahren rechnen. Das du trotz solcher Verfahren noch in den Rekrutierungsprozess aufgenommen wirst, dürfte klar sein.

Meine Empfehlung an dich: Melde dich beim Kreiskommando deines Wohnortkantons und verlange die für die Rekrutierung zuständige Person. Erkläre dieser deine Situation und alles dürfte ohne irgendwelche Strafen ablaufen. Du wirst den Orientierungstag besuchen und die Rekrutierung absolvieren. Für die letzten Jahre bis und mit dem Jahr, in dem du das 20. Altersjahr vollendet hast, erhälst du eine Wehrpflichtersatzabgaberechnung und gut ist. Wenn du auf Risiko spielen möchtest, machst du gar nichts. Dafür zitterst du bei jedem Wohnortswechsel und hast unter Umständen ein Straf- oder Disziplinarverfahren am Hals.

Persönlich bin ich der Meinung, dass bei Annahme eines Bürgerrechtes auch die jeweiligen Pflichten einzuhalten sind. Es gehört zum guten Ton. Zudem profitierst du in diesem Land von Stabilität, Sicherheit, guter Infrastruktur, guter Ausbildung und Sozialleistungen. Nun deinen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, ob nun finanziell oder persönlich, wäre zumindest fair.

Gruss Benerages

 
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Hallo zäme

Ich habe mir die Gesetztesartikel ein wenig durchgelesen und verstehe es noch nicht so ganz:

Stellungspflichtig ist man bis zum Erreichen des 29. Altersjahres.

Art. 9 Abs. 3 besagt aber: dass die Pflicht der Rekrutierung mit dem erreichen des 25. Altersjahres erlischt. Was bringt also die Stellungspflicht bis zum 29. Altersjahr?

Zu meiner Situation: Ich bin gerade im Einbürgerungsverfahren (was übrigens wegen der Einwanderungsinitiative momentan auf Eis gelegt wurde -.-) und irgendwie kann mir niemand genau sagen wie es bei mir sein wird.

Um ehrlich zu sein würde ich natürlich das Militär am liebsten umgehen aber wenn es halt sein muss (sind ja nach meiner Einbürgerung Rechte&Pflichten die ich erfüllen darf/muss) kann ich auch damit leben. Ist mir immer noch 100 Mal lieber als die Wehrpflichtersatzabgabe :)

Kann mich hier jemand ein wenig aufklären?

Wie sieht es aus mit dem Zivilschutz? Gelten hier die selben Gesetze wie für das Militär?

Jede menge Fragen für meinen ersten Beitrag :)

Vielen Dank

Bruno

 
Art. 7, Abs. 2, MG

Die Pflicht zur Teilnahme an der Rekrutierung erlischt am Ende des Jahres, in dem die Stellungspflichtigen das 25. Altersjahr vollenden. Der Bundesrat kann vorsehen, dass die Rekrutierung später absolviert wird. Die spätere Absolvierung bedarf der Zustimmung der Betroffenen.
Das ist für dich ausschlaggebend, du musst nur an die Rekrutierung solltest du das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben.

Bezgl Zivilschutz: Ob du dem Militär oder dem Zivilschutz zugeteilt wirst, entscheidet sich an der Rekrutierung. Dort wirst du entweder: Militärdiensttauglich, Zivilschutztauglich aber Militärdienstuntauglich oder Dienstuntauglich (Doppel UT). Das Militärgesetz umfasst somit auch die Rekrutierung für den Zivilschutz.

 
Hi Stiglitz

Erstmal vielene Dank für deine Antwort!

Also muss ich schon mal nicht Militärdienst leisten da ich ja auch nicht mehr zur Rekrutierung aufgeboten werden kann.

Was ist nun die Alternative? Wehrpflichtersatzabgabe?

Mit meinem Alter könnte ich mich ja vielleicht noch freiwillig melden damit ich nicht zahlen muss?

 
Ich kenne dein Alter nicht und bin mir auch nicht zu 100% sicher wie die Regelung da aussieht. Howi schrieb in einem vorherigen Post, dass Ausländer welche nach ihrem 27. Geburtstag eingebürgert werden keinen Wehrpflichtersatz leisten müssen. Um sicher zu gehen kannst du beim Kreiskommando deines Heimatkanton anrufen, die Telefonnummer findest du problemlos im Netz. Ich vermute aber schwer, solltest du nach deinem 25. Altersjahr eingebürgert werden, wirst du nie Post vom VBS erhalten ;) .

 
für mich persönlich wäre das ja optimal. So könnte man das "System" umgehen. Das wäre aber meiner Meinung nach zu einfach :) würden ja sonst alle Ausländer so machen die nicht ins Militär wollen...

Ich werde auf alle Fälle mal beim Kreiskommand nachfragen und euch hier auf dem laufenden halten...

Vielen Dank

 
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solltest du nach deinem 25. Altersjahr eingebürgert werden, wirst du nie Post vom VBS erhalten .
Aufpassen! Ich weiss jetzt zwar nicht inwiefern man die Gesetzestexte auslegen und verdrehen kann, aber ich kenne selbst zwei Fälle von eingebürgerten, welche mit 26 Jahren noch die RS absolvierten.

 
Ich versuch mal den Urwald etwas zu lichten. So einiges ist nicht so ganz richtig :D

Du musst nur zahlen wenn du Untauglich bist d.h bei der Rekrutierung als militäruntauglich abgestempelt wurdest.Wenn du kein Aufgebot erhälst, müsstest du auch nicht zahlen, dann haben sie dich vieleicht vergessen.
Das stimmt nur bedingt. Diejenigen, die nicht automatisch erfasst wurden, erhalten logischerweise auch keine Wehrpflichtersatzrechnung. Das bleibt solange so, bis man bei einer Kontrolle doch noch auf dich stösst und den Fehler bemerkt. Falls es das Alter noch zulässt, wird man trotzdem für die Rekrutierung aufgeboten und alle noch ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben sind rückwirkend vom 20. Altersjahr her zu begleichen. Ein Risiko das sich vielleicht nicht ganz lohnt. Es wäre auch möglich ein Strafverfahren einzuleiten aufgrund der Verletzung deiner Stellungspflicht.

Hallo zämeIch habe mir die Gesetztesartikel ein wenig durchgelesen und verstehe es noch nicht so ganz:

Stellungspflichtig ist man bis zum Erreichen des 29. Altersjahres.

Art. 9 Abs. 3 besagt aber: dass die Pflicht der Rekrutierung mit dem erreichen des 25. Altersjahres erlischt. Was bringt also die Stellungspflicht bis zum 29. Altersjahr?
Die Wehrpflichtersatzabgabe ist bis zum 30. Altersjahr zu leisten. Somit müssen Eingebürgerte bis zu Ihrem 29. Altersjahr meldepflichtig sein. Dies dient lediglich dazu, nach wie vor über die aktuellen Adressen zu verfügen. Bitte verwechsle dies nicht mit der Stellungspflicht.

Ich kenne dein Alter nicht und bin mir auch nicht zu 100% sicher wie die Regelung da aussieht. Howi schrieb in einem vorherigen Post, dass Ausländer welche nach ihrem 27. Geburtstag eingebürgert werden keinen Wehrpflichtersatz leisten müssen. Um sicher zu gehen kannst du beim Kreiskommando deines Heimatkanton anrufen, die Telefonnummer findest du problemlos im Netz.
Die Aussage von Howi ist schlichtweg falsch. Eingebürgerte werden nur für das Einbürgerungsjahr von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit. Anschliessend bezahlen Sie bis zum 30. Altersjahr. Etwas komplexer geregelt sind da Auslandschweizer. Nachzulesen im Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe

Ich vermute aber schwer, solltest du nach deinem 25. Altersjahr eingebürgert werden, wirst du nie Post vom VBS erhalten ;) .
Die Grundausbildung muss in dem Jahr beendet werden, in dem der AdA das 26. Altersjahr erreicht. Somit erfolgt die Rekrutierung für die Sommer RS im 26 Altersjahr spätestens im 25. Altersjahr. Bei einer Einbürgerung im 26. Altersjahr ist man nicht mehr Militärdienstpflichtig. Siehe Quote weiter unten.

Aufpassen! Ich weiss jetzt zwar nicht inwiefern man die Gesetzestexte auslegen und verdrehen kann, aber ich kenne selbst zwei Fälle von eingebürgerten, welche mit 26 Jahren noch die RS absolvierten.
Verdreht wird hier gar nichts. Das ganze ist im Militärgesetz geregelt und ganz bestimmt nicht "verdreht" worden.

Art. 49 Abs. 2 Militärgesetz: Rekrutierte, welche die Rekrutenschule am Ende des Jahres, in dem sie das

26. Altersjahr vollenden, nicht bestanden haben, sind nicht mehr militärdienstpflichtig.

Der Bundesrat kann vorsehen, dass die Rekrutenschule später absolviert werden

kann. Die Betroffenen müssen der späteren Absolvierung zustimmen.

Es ist auch möglich, sich nach dem 25. freiwillig für die Rekrutierung anzumelden. Voraussetzung ist aber, dass man bereit ist, den Dienst als Durchdiener zu leisten und diesen im 34. Altersjahr beenden kann.

Art. 7 Abs. 3 a Verordnung über die Rekrutierung: Die Anmeldung ist anzunehmen, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Als triftige Gründe gelten insbesondere: die Vollendung des 25. Altersjahres vor Ende des Kalenderjahres, in dem die Person sich angemeldet hat oder an den Rekrutierungstagen teilnehmen würde, es sei denn, sie erklärt sich bereit, die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener bis zum Ende des Kalenderjahres zu erfüllen, in dem sie das 34. Altersjahr vollendet hat.

 
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