Bis welchem Alter muss man die WK's absolviert haben?+Anteil Ersatzpflicht

lukaskun

Neuer Benutzer
08. Aug. 2016
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Hallo,

Ich hab meine RS fertig aber muss wegen Arbeit nach Deutschland gehen. Ich werde da wahrscheinlich mehrere Jahre bleiben und weiss nicht ob ich zurück in die Schweiz kommen werde. Deswegen wollte ich fragen, bis welchem Alter man WK's absolvieren muss.

Dazu wollte ich auch noch fragen, wie hoch ist der Anteil der Ersatzpflicht, wenn man nur die RS absolviert hat.

Danke!

 
Für Mannschaftsgrade dauert die Dienstpflicht bis zum 34. Altersjahr. Für in Formationen eingeteilte Wehrpflichtige besteht die Pflicht zur Zahlung von Ersatzabgaben bis zum 34. Altersjahr.

Trittst du deinen Auslandurlaub an, wird die Ersatzabgabe für die Anzahl Jahre, welche du keinen Dienst leisten wirst, provisorisch vorbezogen. Als Berechnungsgrundlage dient das erwartete Einkommen während deines Auslandaufenthaltes. Der Auslandsurlaub wird nicht bewilligt, wenn diese Abgaben nicht bezahlt wurden.

Die Ersatzabgabe beträgt 3 % des taxpflichtigen Einkommens (vor Steuern!), mindestens aber 400 Franken. Bisher hast du schätzungsweise 140-150 Diensttage geleistet (145d RS + 3d Rekrutierung). Für 100-149 Diensttage wird die Ersatzabgabe um 20% reduziert; für 150-199 um 30% usw. (=pro weitere 50d sind jeweils 10% weniger zu zahlen).

Du kannst die Diensttage je nach Alter bei deiner Rückkehr nachholen und dann den bezahlten Wehrpflichtersatz zurückfordern. Dazu musst du unbedingt alle erhaltenen Formulare aufbewahren.

Achtung: Für Auslandschweizer gelten besondere Regeln.

Ich empfehle dir, mit dem Kreiskommando deines Kantons Kontakt aufzunehmen und dich beraten zu lassen. Je nach Alter, Anzahl Diensttagen und Dauer deines Auslandaufenthaltes variiert der Sachverhalt.

 
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