Die vorgenannte Aussage ist so nicht ganz korrekt. Gemäss Reglement QMA (Qualifikations- und Mutationswesen der Armee), Stand 01.01.2018, gilt, dass bei einer Anwärterschaft unverzüglich Abklärungen im Bereich ausgeübter Straftaten, hängiger Straf-, Betreibungs- und Konkursverfahren durchgeführt werden. Die VMDP (Verordnung über die Militärdienstpflicht) Art. 33 präzisiert, dass AdA mit besonderen persönlichen Verhältnissen nur unter Zustimmung des Kdo Ausb Militärdienst leisten dürfen. Insbesondere bei offenen Verlustscheinen oder wenn ein Konkursverfahren hängig ist.
Ebenfalls musst du im Rahmen einer Aspiration das Formular "Befragung von Militärdienstpflichtigen in Kaderausbildungsdiensten über rechtskräftige Strafurteile, fruchtlose Pfändungen, Konkurse sowie über hängige Straf-, und Konkursverfahren" ausfüllen. Auf diesem musst du wahrheitsgetreu das Feld "Bei mir liegen persönliche Verhältnisse im Sinne von Artikel 33 Absatz 2 VMDP wie folgt vor" sowie als Art des Vorfalles das Feld "Betreibung / Konkurs" ankreuzen. Spätestens in diesem Zusammenhang wird sich das Kdo Ausb einschalten, wo entschieden wird, ob du zu einer allfälligen Weiterausbildung zugelassen wirst.
Aus diesem Grund lässt sich pauschal nicht mit ja oder nein antworten.