Betreibungen und Weitermachen

Gladiator

Member
14. Aug. 2017
7
0
2
Guten Tag liebe Community

Ich wollte mich erkundigen ob jemand weiss wie es aussieht wenn man Weitermachen möchte trotz Betreibungen?

freundliche Grüsse

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grundsätzlich ist eine Betreibung natürlich nie etwas Gutes.
Trotzdem sollte es kein Problem betreffend Weitermachen sein, du wirst keinen Betreibungsregisterauszug oder sonst etwas offenlegen müssen.
Allgemein deine finanzielle Situation ist deine Privatsache und hat das Militär und, vor allem irgendeinen BO, nicht zu interessieren. Daher sollte irgendwelche Frage dazu kommen, was ich mir kaum vorstellen kann, musst du sie auch nicht beantworten.

Wichtig ist noch zu wissen, dass du während der Militärzzeit (+2 Wochen) zudem nicht betrieben werden kannst.

Vllt noch eine Idee wert ist der Sozialdienst der Armee, habe von ihm recht gutes gehört ;-)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[...] deine finanzielle Situation ist deine Privatsache und hat das Militär und, vor allem irgendeinen BO, nicht zu interessieren.[...]
Ein Bekannter durfte aufgrund einer (danach eingestellten) Betreibung gegen ihn nicht als Of Aspirant eingeteilt werden (hat jedoch eine Weiterbildung zum Wm durchlaufen); ob dies schlicht aufgrund einer persönlichen Entscheidung des zuständigen BOs oder allgemein (armeeweit) gültig ist, kann ich dir jedoch nicht beantworten.

Sicher ist, dass du gemäss "Verordnung über die Militärdienstpflicht" (Art. 33) solange "ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens hängig ist" als AdA mit "besonderen persönlichen Verhältnissen" zählst und somit nur eingeschränkt befördert werden kannst (Art. 79); ob eine Betreibung einem vollen Strafverfahren entspricht und ob man zwingend ausgeschlossen wird, weiss ich nicht.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: ScantraxXRootZ
Die vorgenannte Aussage ist so nicht ganz korrekt. Gemäss Reglement QMA (Qualifikations- und Mutationswesen der Armee), Stand 01.01.2018, gilt, dass bei einer Anwärterschaft unverzüglich Abklärungen im Bereich ausgeübter Straftaten, hängiger Straf-, Betreibungs- und Konkursverfahren durchgeführt werden. Die VMDP (Verordnung über die Militärdienstpflicht) Art. 33 präzisiert, dass AdA mit besonderen persönlichen Verhältnissen nur unter Zustimmung des Kdo Ausb Militärdienst leisten dürfen. Insbesondere bei offenen Verlustscheinen oder wenn ein Konkursverfahren hängig ist. 

Ebenfalls musst du im Rahmen einer Aspiration das Formular "Befragung von Militärdienstpflichtigen in Kaderausbildungsdiensten über rechtskräftige Strafurteile, fruchtlose Pfändungen, Konkurse sowie über hängige Straf-, und Konkursverfahren" ausfüllen. Auf diesem musst du wahrheitsgetreu das Feld "Bei mir liegen persönliche Verhältnisse im Sinne von Artikel 33 Absatz 2 VMDP wie folgt vor"  sowie als Art des Vorfalles das Feld "Betreibung / Konkurs" ankreuzen. Spätestens in diesem Zusammenhang wird sich das Kdo Ausb einschalten, wo entschieden wird, ob du zu einer allfälligen Weiterausbildung zugelassen wirst. 

Aus diesem Grund lässt sich pauschal nicht mit ja oder nein antworten. 

 
  • Like
Reaktionen: Lapmate und najiji