Besuchstag - als Besucher im Tenue B?

-FULW-

Neuer Benutzer
24. Feb. 2010
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Hallo zusammen

Ein Kollege von mir hat demnächst einen Besuchstag. Er meinte, dass man zu einem solchen militärischen Anlass auch in Dienstkleidung gehen darf. Ich bin derzeit nicht im Dienst, werde aber an diesen Besuchstag gehen - darf ich dann im (selbstverständlich korrekten) Tenue B gehen, auch wenn ich eben derzeit nicht im Dienst bin? Wenn ja: was muss ich vorweisen, wenn mich z.B. die MP nach einem Marschbefehl fragt? Und (!): wo steht es niedergeschrieben, dass mir das erlaubt ist?

Freue mich über Antworten und wünsche euch ein schönes Wochenende (bzw. einen schönen "Urlaub" ;-) )

Gruss

 
Ich sehe nicht ganz ein, warum du zu einem Besuchstag im Tenue B gehen musst?

Wenn du nicht im Dienst bist, trägst du auch keine Uniform. Also kein Tenue B an einem Besuchstag.

 
Es ist ja kein Muss. Der Kollege meinte eben, dass es grundsätzlich erlaubt sei, zu einem militärischen Anlass auch entsprechend gekleidet gehen zu dürfen.

 
Es ist kein muss,aber mit sicherheit dämlich..

Naja jedem das seine..

 
Da liegt dein Kollege mit ziemlicher Sicherheit falsch... warum sollte man da in Uniform aufkreuzen, wenn man nicht im Dienst ist (ausser man will mit den Grad angeben, aber das wäre dann schon etwas traurig)

was er aber gemeint haben könnte: Dass Leute, die im Dienst sind, nicht im Tenue A sondern eben im Tenue B erscheinen können.

 
Wenn du nicht im Dienst bist ist es dir untersagt ein militärisches Tenue zu tragen! Dies gilt auch für Besuchstage. Es glauben viele dass es erlaubt sei ein Tenue zu Besuchstagen zu tragen (als Zivilist), dies ist jedoch einfach nur falsch! (Gemäss Maj i. Gst.)

 
Hallo!

Ich würde mich also auch nicht an einen Besuchstag mit TAZ wagen, da ich ja kein offzielles Aufgebot/Marschbefehl habe!

Könnte allenfalls nur dumme Fragen geben.

Cooler finde ich diejenigen Zivilisten, (Veteranen; ;) ) die mit ihren, zu RS Zeit gemachten Zugs / Kompanie T-Shirts / Jacken zu Besuch sind.