Bekleidung am Wochenende

raphi91

Neuer Benutzer
31. März 2012
24
0
2
Hallo zusammen

Habe leider bei dem Reglement "Bekleidung & Packung" nichts darüber gefunden, darum frage ich Euch hier.

Wenn man am Wochenende nach Hause entlassen wird, tragt man ja den Ausgänger (Tenue A).

Wie sieht es während dem Wochenende aus? Muss man dort immer den Ausgänger anhaben oder nur beim Einrücken und bei der Heimreise?

Bzw. darf man auch seine privaten Kleider tragen, wenn man mit Freunden weggeht?

Denke dass diese Frage schnell beantwortet werden kann von Euch.

Danke

 
Nein, du must immer das Tenue A anhaben bis du mit der RS fertig bist..

Spass bei Seite, die Uniform brauchst du nur zum nach hause gehen und zum ins militär gehen anzuziehen, was du dazwischen anhast ist dir frei überlassen

 
Hallo Raphi

Die Aussage von Anomyte stimmt. Ich werde das ganze nun noch etwas präzisieren:

Du wirst normalerweise am Samstag morgen entlassen im Tenu A. Dann musst du auf dem schnellsten Weg nach Hause gehen und deine zivilen Kleider anziehen. Genau gleich ist es beim Einrücken am Sonntag Abend. Du musst von zuhause auf dem schnellsten Weg in die Kaserne einrücken.

Was heisst der schnellste Weg?= Das heisst du darfst beispielsweise nicht von der Kaserne mit dem Zug z.B. nach Bern fahren und dort im Tenu A noch Einkäufe erledigen oder mit der Freundin ins Kino gehen. Wenn dich nämlich die MP am Mittag bzw. am Nachmittag im Tenu A erwischt, werden sie bei deiner Schule abklären wann du entlassen worden bist. Das finden sie dann schnell heraus. Dann könnte es für dich Konsequenzen geben.

Fazit: Du musst das Tenu A ausziehen sobald du zuhause bist und deine zivilen Kleider anziehen.

Gruss

 
Hallo Howi,

Gibt es dazu einen Passus im entsprechenden Reglement? Etwas derartiges ist mir nämlich unbekannt! Weder musst du auf schnellstem Wege nach Hause noch musst du das Tenue wechseln.

Meines Erachtens (ohne jetzt gross in den Reglementen gewühlt zu haben) darf man ab dem Verlassen der Kaserne bis zum Wiedereinrücken tragen, was man will. Man darf auch (im Rahmen der Gesetze) tun und lassen, wonach einem ist. Einzig das Wechseln von Militär- auf Zivilkleidung darf nur in "sittlicher" Umgebung geschehen, also nicht auf öffentlichen Plätzen / Parkplätzen / im Zug o.ä. Ansonsten ist man frei.

 
  • Like
Reaktionen: Alfa
@ Gnägi: Ich muss zugeben, dass ich für meine Aussage keine Quellen aus einem Reglement habe. In der RS hat unser Kp Kdt uns das beim HV jeweils so mitgeteilt. Wir müssten auf dem schnellsten Weg nach Hause gehen. Zudem war unser Kp Kdt noch ZM und deshalb bin ich davon ausgegangen es stimmt.

Falls meine Aussage falsch war, möchte ich mich hier entschuldigen.

 
Der Kadi hatte entweder keine Ahnung oder dann wollte er so haben.

Was Ihr im Urlaub trägt ist Euch überlassen und auch wie lange Ihr die Uniform trägt, einzig auf Politische und andere Versammlungen dürft Ihr die Uniform nicht Tragen. Wenn Ihr allerdings in die Uniform trägt dann müsst ihr anhand des Marschbefehles euch ausweisen können das ihr gerade Militärdienst Leistet, das tragen ausserhalb des Dienstes ist Verboten. Im Urlaub seit Ihr nicht Entlassen und somit auch den Pflichten eines AdA`s der Armee unterstellt.

Dies gilt sowohl für Tenu A und B.

Einzig wenn Ihr Eure Persönliche Dienstwaffe mit nach Hause nehmt im Urlaub, müsst Ihr mit der Waffe auf dem direktesten weg nach Hause oder an eine Schiessveranstaltung, ob Ihr dann das Tenu B anbehält ist Euch überlassen.

Das könnt ihr einfach nachschauen im Dienstreglement:

DR Abschnitt 55 Absatz 3

Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform

zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub

sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten.

DR Abschnitt 96 Absatz 3 c

Den Angehörigen der Armee ist es verboten, politische Versammlungen, Kundgebungen

oder Propaganda irgendwelcher Art zu organisieren oder daran teilzunehmen

sowie Unterschriften für Wahlvorschläge, Volksinitiativen, Referenden und

Petitionen zu sammeln:

- wenn sie die Uniform tragen.

Nicht alles steht im Reglement Bekleidung & Packung drin:wink:

 
Einzig wenn Ihr Eure Persönliche Dienstwaffe mit nach Hause nehmt im Urlaub, müsst Ihr mit der Waffe auf dem direktesten weg nach Hause oder an eine Schiessveranstaltung, ob Ihr dann das Tenu B anbehält ist Euch überlassen.
Auch wenn man die pers. Waffe nach Hause nehmen darf ist das Tenue A zu tragen. Alles andere ist eine geduldete Sitte aus der Armee 61/95 aber keine reglementarische Bestimmung.

 
Auch wenn man die pers. Waffe nach Hause nehmen darf ist das Tenue A zu tragen. Alles andere ist eine geduldete Sitte aus der Armee 61/95 aber keine reglementarische Bestimmung.
Steht in welchem Regl.? Ich weiss ja nicht wie viel Freude die LBA an Waffenfett auf der Ausgangsuniform hat, zumal man 'nur' die Hose zu Hause in die Waschmaschine werfen kann. Deshalb erscheint es mir logisch das beim mitführen der pers. Waffe das tragen des Tenue B anzuordnen. (Zumal das ja in verschiedenen Schulen so gehandhabt wird.)

 
Reglemente sind Gut und Recht, ersetzen allerdings niemals den Gesundenmenschenverstand.

 
Steht in welchem Regl.? Ich weiss ja nicht wie viel Freude die LBA an Waffenfett auf der Ausgangsuniform hat, zumal man 'nur' die Hose zu Hause in die Waschmaschine werfen kann. Deshalb erscheint es mir logisch das beim mitführen der pers. Waffe das tragen des Tenue B anzuordnen. (Zumal das ja in verschiedenen Schulen so gehandhabt wird.)
In welchem Reglement steht denn dass das Tenue B zu tragen ist? Vermutlich stehen und standen weder die Interessen der LBA noch die Logik im Vordergrund als Reglemente und Vorschriften (v)erfasst wurden....

 
[/color][/font][/color]

Auch wenn man die pers. Waffe nach Hause nehmen darf ist das Tenue A zu tragen. Alles andere ist eine geduldete Sitte aus der Armee 61/95 aber keine reglementarische Bestimmung.
In der Armee 61 wurde im Ausgang nie das Tenue B getragen. Völlig ungeeignet!

Gruss

 
In welchem Reglement steht denn dass das Tenue B zu tragen ist? Vermutlich stehen und standen weder die Interessen der LBA noch die Logik im Vordergrund als Reglemente und Vorschriften (v)erfasst wurden....
Wie gesagt, meines Wissens in keinem, wird wie auch gesagt von den meisten Schulen aber so praktiziert. (Aus genanntem Grund.)

In der Armee 61 wurde im Ausgang nie das Tenue B getragen. Völlig ungeeignet!
Finde ich auch korrekt so. Was momentan läuft ist eine 'Schlamperei' und wird seit längerem nicht mehr geduldet. Vor dem Ausgang wird kontrolliert ob alle die entsprechende Uniform tragen und dann geht's in den Ausgang. Für den allgemeinen Urlaub gilt grundsätzlich das selbe, jedoch mit der Ausnahme des Fahnen Det (zumal an 'meiner' Schule). (Oder eben, aber das natürlich nicht bestätigt, beim mittragen der pers. Waffe.)