Beeinflussen vergangene Probleme die Tauglichkeit?

AareFisch

Member
28. März 2019
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Hallo allerseits, ich habe heute das Aufgebot für den Orientierungstag bekommen. Habe kurz den medizinischen Fragebogen angeguckt und gesehen das nach Psychotherapie gefragt wird.

Ich war tatsächlich als Schüler in behandlung aufgrund meiner schlechten Noten und seelischer Probleme.

Inzwischen geht es mir aber wieder sehr gut, ich habe die Lehre gemacht (bei der Logistikbasis der Armee, wo ich vom Vertrauensarzt ohne weiteres durchgewunken wurde) habe eine Zeit lang im Ausland gearbeitet und möchte im Juni rekrutiert werden.

Jetzt sind auf diesem Fragebogen aber natürlich nicht genau die gleichen Fragen aufgeführt wie der Vertrauensarzt sie damals gestellt hat. 

Könnte ich wegen einem psychologischen Vorfall der schon mehrere Jahre her ist jetzt auch noch für untauglich erklärt werden?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du wirst Psychisch getestet und befragt. Wenn du zum Zeitpunkt der Aushebung gesund bist gibts keinen Grund dich nicht zu rekrutieren, sofern keine gefahr auf rückfälligkeit besteht.

 
Ich habe den Fragebogen ebenfalls ausgefüllt und eingeschickt, musst du vor der Rekrutierung so machen. Während der Rekrutierung wollten Sie mich dann UT stempeln lassen. Mach dich einfach darauf gefasst, dass Sie dich danach fragen werden und alles bis in kleinste Detail wissen möchten. Ich musste dann auch während der Rekrutierung zum Psychologen, welcher mich nochmals untersuchte. Schlussendlich wurde ich dann aber eingeteilt inkl. Waffen. Du musst einfach darlegen können, dass du keine Gefährdung bist für dich und deine Kameraden. Sofern dies gewährleistet ist, sollte es keine weiteren Probleme darstellen. Im schlimmsten Fall schlagen Sie dir dasselbe wie mir vor, dass Sie dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut rekrutieren. 

Ich konnte Sie dann davon überzeugen, dass ich jetzt gehen möchte und sie liessen mich dann auch.

Hoffentlich konnte ich dir etwas helfen :)

LG

JP97

 
Meiner Meinung nach muss man auf so einem Fragebogen nicht angeben, dass man in psychotherapeutischer Behandlung war, auch wenn man es war. Stichwort Arztgeheimnis.

 
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