Hallo
Ich muss in den WK einrücken. Nun habe ich mir einen leichten Bart wachsen lassen (3 Teigebart).
Kann ich im WK gezwungen werden den Bart abzurasieren bzw. gibt es irgendeine Passage im Gesetz, welche mich untersützen würde? In der RS musste ich damals alles abrasieren.
Ich muss in den WK einrücken. Nun habe ich mir einen leichten Bart wachsen lassen (3 Teigebart).
Kann ich im WK gezwungen werden den Bart abzurasieren bzw. gibt es irgendeine Passage im Gesetz, welche mich untersützen würde? In der RS musste ich damals alles abrasieren.