Bart

Helveticus

Neuer Benutzer
16. Dez. 2014
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Hallo

Ich muss in den WK einrücken. Nun habe ich mir einen leichten Bart wachsen lassen (3 Teigebart).

Kann ich im WK gezwungen werden den Bart abzurasieren bzw. gibt es irgendeine Passage im Gesetz, welche mich untersützen würde? In der RS musste ich damals alles abrasieren.

 
DR: Der Bart ist sauber und gepflegt zu tragen.

Bei mir ist es so, wenn er gut aussieht, kann man ihn lassen. Wenns aber so ein ungepflegter Flumbart ist oder eher in Richtung da ein Fleck, da ein Fleck, geht, dann ist ganz klar, dass er rasiert wird.

 
Art. 58 Abs.1 DR

Insbesondere sind die Haare sauber und gepflegt zu tragen [...]
Das Stichwort ist gepflegt, bei einem Bart heisst das: Er ist gleichmässig ausgeprägt und zeigt entsprechend Konturen. Wie dein jetziger Bart aussieht, kann hier niemand beurteilen.

 
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