Hallo zusammen
Ich hätte ein paar Fragen zum Stgw 90 Bajonett:
- Wenn man das Stgw bei der Abrüstung ins Eigentum übernimmt, übernimmt man dann auch gleich das Bajonett? Oder muss dieses abgegeben werden?
- Ist es erlaubt, dass Bajonett schleifen zu lassen und wo macht man das am besten?
Ich wäre nämlich schon einige Male froh gewesen, um ein scharfes Messer (das Sackmesser dürfen wir komischerweise nie benützen, ist ja schliesslich nicht zum brauchen da...). Jedoch gab es zu wenige solche Situationen, als das sich die Anschaffung eines Messers und das mittragen von diesem lohnen würde.
Danke für eure Antworten.
Ich hätte ein paar Fragen zum Stgw 90 Bajonett:
- Wenn man das Stgw bei der Abrüstung ins Eigentum übernimmt, übernimmt man dann auch gleich das Bajonett? Oder muss dieses abgegeben werden?
- Ist es erlaubt, dass Bajonett schleifen zu lassen und wo macht man das am besten?
Ich wäre nämlich schon einige Male froh gewesen, um ein scharfes Messer (das Sackmesser dürfen wir komischerweise nie benützen, ist ja schliesslich nicht zum brauchen da...). Jedoch gab es zu wenige solche Situationen, als das sich die Anschaffung eines Messers und das mittragen von diesem lohnen würde.
Danke für eure Antworten.