Bajonett

Dusel_M

Neuer Benutzer
17. Dez. 2016
33
3
9
Hallo zusammen

Ich hätte ein paar Fragen zum Stgw 90 Bajonett:

- Wenn man das Stgw bei der Abrüstung ins Eigentum übernimmt, übernimmt man dann auch gleich das Bajonett? Oder muss dieses abgegeben werden?

- Ist es erlaubt, dass Bajonett schleifen zu lassen und wo macht man das am besten?

Ich wäre nämlich schon einige Male froh gewesen, um ein scharfes Messer (das Sackmesser dürfen wir komischerweise nie benützen, ist ja schliesslich nicht zum brauchen da...). Jedoch gab es zu wenige solche Situationen, als das sich die Anschaffung eines Messers und das mittragen von diesem lohnen würde.

Danke für eure Antworten.

 
1) Ja

2) Nein!

Brauch dein Sackmesser, dafür hast du es bekommen! Ich habe mir bei der Feldpost ein zweites gekauft für Inspektionen...

 
1) Ja

2) Nein!

Brauch dein Sackmesser, dafür hast du es bekommen! Ich habe mir bei der Feldpost ein zweites gekauft für Inspektionen...
Bin der gelichen Meinung wie du. Das Sackmesser ist zum brauchen da! Trotzdem ist der Gebrauch davon alles andere als gern gesehen, auch wenn wir keine Inspektionen mehr haben... Soll einer verstehen?

 
Bin der gelichen Meinung wie du. Das Sackmesser ist zum brauchen da! Trotzdem ist der Gebrauch davon alles andere als gern gesehen, auch wenn wir keine Inspektionen mehr haben... Soll einer verstehen?
Bei welcher Stufe ist es nicht gerne gesehen?

Im Zweifelsfall ansprechen und wenn nötig eine Stufe höher...