Auswandern und die Armee: Offene Fragen

cassius

New member
19. März 2019
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Guten Tag zusammen

Ich mache mich hier wohl nicht sehr beliebt mit meiner Frage aber ich wusste nicht wo ich diese sonst stellen kann. Ich bin derzeit Student und habe meine Rekrutierung auf 2020 angegeben. Allerdings nehme ich es mir vor nach meinem Studium auszuwandern und zwar nach Frankreich. Muss ich mich dazu irgendwo von der Armee abmelden? Und was passiert wenn ich irgendwann wieder mal zurück komme? Stimmt es, dass wenn ich zurückkomme und ich unter 25 Jahre alt bin den Militärdienst noch leisten muss und ansonsten nicht? 

Danke für eure Hilfe. 

 
Da du stellungspflichtig bist, musst du beim Kreiskommando deines Wohnortkantons ein Gesuch um Auslandurlaub stellen. Details findest du hier oder auf der Webseite deines Kreiskommandos.

Wenn du wieder zurück kommst, endet der Auslandurlaub und du bist wieder stellungspflichtig. Die RS musst du spätestens in dem Jahr absolvieren, in dem du 25 geworden bist. Danach wirst du nicht mehr für die Rekrutierung/RS aufgeboten. Ich gehe aber davon aus, dass du trotzdem Ersatzabgaben zahlen müsstest, wenn du später wieder in der Schweiz wohnst und arbeitest.

Kritisch wird es, wenn du kurz vor Ablauf dieser Frist wieder in die Schweiz ziehst. Dann kann es sein, dass du gleich für die nächste RS aufgeboten wirst.

Für verbindliche Auskünfte würde ich mich noch direkt beim Kreiskommando erkundigen. Vielleicht nicht so, dass der Eindruck entsteht, dass du dich vor dem Militärdienst drücken möchtest. Aber du wirst ja kaum wegen des Militärdiensts auswandern wollen.

 
Hallo ands
Danke vielmals für deine Antwort. Nein ich will nach Frankreich auswandern weil mir das Land sehr gefällt und ich sowieso schon Französisch spreche. Wie ist das denn wenn ich im grenznahen Frankreich lebe und in der Schweiz arbeite? Gilt dies auch als Auslandsurlaub? 

 
Gilt dies auch als Auslandsurlaub? 
Ja. Du musst deinen Erstwohnsitz in der Schweiz angemeldet haben, sonst kannst du nicht aufgeboten werden.

Solltest du aus irgendeinem Grund interesse haben, kann man sich auch aus dem Ausland für dir RS melden.

 
Als Grenzgänger (Arbeitsort in der Schweiz) bist du militärdienstpflichtig.

Art. 44, Abs. 3c VMDP: "Auslandurlaub wird nicht bewilligt, wenn die gesuchstellende Person Grenzgänger oder Grenzgängerin ist."

 
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Danke für die Antworten, besonders an ands für den Artikel aus dem Gesetz. Nun ist alles klar. Vielen Dank