Auslandaufenthalt - WK ohne obligatorisches Schiessen?

Triops

Benutzer
12. Dez. 2009
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Hallo zusammen,

ich werde ab Ende Juli für zwei Jahre einem Masterstudium im Ausland nachgehen.

Während dieser Zeit möchte ich gerne trotzdem meine Wiederholungkurse leisten.

Nun war ich auf dem Kreiskommando, um mich offiziell abzumelden und die neue Situation zu schildern. Dabei wurde mir gesagt, dass ich zwar eingeteilt bleiben und somit auch meine WK's leisten kann. Bedingung dafür sei allerdings, dass ich jährlich das Obligatorische schiesse.

Nun wollte ich euch fragen, ob es keine Möglichkeit gibt, das obligatorische Schiessen zu umgehen und trotzdem WK's zu leisten.

(Ich werde kein Geld für einen Flug ausgeben, nur um das Obligatorische zu schiessen.)

Beste Grüsse und vielen Dank

Triops

 
Art. 6Von der Schiesspflicht sind namentlich dispensiert:

b. Schiesspflichtige, die vor dem 1. August einen Auslandurlaub erhalten ha-

ben, sowie Militärdienstpflichtige, die aus dem Auslandurlaub zurückkehren

und erst nach dem 31. Juli wieder mit der persönlichen Waffe ausgerüstet

werden;
Quelle:

http://www.he.admin.ch/internet/heer/de/home/themen/sat/schiessen/recht.html

512.311 Verordnung des VBS über das Schiesswesen ausser Dienst

Sollte eigentlich in diese Kategorie fallen

 
Hallo Ceyx

Vielen Dank für deine Antwort.

Das Kreiskommando macht scheinbar lediglich einen Eintrag für befristiten Auslandaufenthalt. Leider falle ich aus diesem Grund gemäss Kreisbüro nicht in die Kategorie Auslandurlaub. Deshalb muss ich auch all mein Material bei den Eltern einlagern. Möchte ich das Material gerne abgeben, besteht keine Möglichkeit mich für den WK aufzubieten. Verzwickte Situation.

Beste Grüsse

Triops

 
Oder wenn du vor dem 31.08 deine WKs hast, kannst du ja in der VVA auch schauen, ob dann zeitgleich irgendwo das OP durchgefürt wird...

https://ssv-vva.esport.ch/p2plus/ssv/schiesstageabfragerec.asp?

Nachtrag

Hallo CeyxDas Kreiskommando macht scheinbar lediglich einen Eintrag für befristiten Auslandaufenthalt. Leider falle ich aus diesem Grund gemäss Kreisbüro nicht in die Kategorie Auslandurlaub. Deshalb muss ich auch all mein Material bei den Eltern einlagern. Möchte ich das Material gerne abgeben, besteht keine Möglichkeit mich für den WK aufzubieten.
Ok das ist wirklich verzwickt ;) Hast du mit dem Kreiskommandanten persönlich gesprochen?

Vllt. wäre der Weg über Bern noch einen Versuch wert...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Triops,

Da Du Dich für die Variante, Ausland und WK entschieden hast, musst Du wohl in den sauren Apfel beissen und das OP schiessen.

Ich vermute nun mal, dass Du evt. auch zwischendurch mal nach Hause fährst. Da man das OP in Normalfall zwischen Mitte April ende August erledigen kann, musst Du halt sehen, ob es irgendwo in einer Grossstadt oder sonst wo in der Nähe einen möglichen Schiesstermin gibt. Ich hatte meine OP meist in Albisgütli in Zürich geschossen, da es dort ziemlich viele Termine gibt.

Ich selbst habe meine OP meist um Ostern erledigt, da ich dazu oft in die CH kam, oder rund um den WK. Ich wohne inzwischen seit 5 Jahren im Ausland zwecks Studium und irgendwie hatte es bis jetzt immer geklappt.

Liebe Grüsse Feli

 
Hallo zusammen,

ich werde versuchen, das Obligatorische jedes Jahr zu schiessen.

Jedoch bin ich noch nicht überzeugt, dass dies so einfach klappen wird wie bei dir, Feli. We'll see ;-)

Beste Grüsse

Triops