Du darfst während des ganzen Dienstes,inkl. allgemeinem und persönlichem Urlaub, die Uniform tragen; ausser es wird explizit etwas anderes befohlen. Du darfst im Urlaub, egal ob allgemein oder persönlich, ausser es ist explizit etwas anderes befohlen – dein privates Motorfahrzeug führen. Eine Bewilligung vom Kadi brauchst du nur, wenn du das Auto im Ausgang fahren willst. Sprich: Deinem Vorhaben steht nichts im Wege. Viel Spass!
Solange du zu Fuss oder mit dem privaten Auto unterwegs bist, ja.
Sobald du den öV benutzen würdest und deinen Marschbefehl als Billett vorweist wäre das dann "Erschleichen von Leistungen" weil deine Reise keinen Dienstlichen Grund hat (Nachhauseweg / Verschiebung / Einrücken / Urlaub) sondern rein privater Natur ist.
Art. 150 StGb
Erschleichen einer Leistung
Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er
ein öffentliches Verkehrsmittel benützt,
eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht,
eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.