Ausgänger am Wochenende erlaubt?

Helveticus

Neuer Benutzer
16. Dez. 2014
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Hallo

Ich bin zur Zeit im WK und werde Freitag Abend ins Wochenende entlassen. Darf ich am Samstig trotzdem mit dem Ausgänger unterwegs sein und Autofahren? Habe ein Date und Frauen stehen ja auf Uniform. ;)

Gruss

Helvi

 
Meine Meinung:

Definitiv nicht

Offizielles:

Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform

zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub

sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten.

DR Abschnitt 96 Absatz 3 c

Den Angehörigen der Armee ist es verboten, politische Versammlungen, Kundgebungen

oder Propaganda irgendwelcher Art zu organisieren oder daran teilzunehmen

sowie Unterschriften für Wahlvorschläge, Volksinitiativen, Referenden und

Petitionen zu sammeln:

- wenn sie die Uniform tragen.

Spricht also per se nichts dagegen für das Tragen.

Autofahren darfst du jedoch nur in Uniform wenn du vom Kadi ein Urlaubsgesuch hast wo "führen ziviler Motorfahrzeuge" angekreutzt ist. Sollte die MP dich raus nehmen wirst du ein Problem bekommen.

Denke auch das es Probleme gibt wenn du die Uniform an hast.

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Vielen Dank für deine Antwort.

Ich werde aber nicht so ganz schlau. Zuerst schreibst du "definitiv nicht" und dann, dass eigentlich nichts dagegen spricht...

Dass mich die MP raus nimmt, ist ja sehr unwahrscheinlich. Was für Probleme könnte ich denn bekommen?

 
Das definitiv nicht ist meine meinung. Ich als kadi würde dir garantiert ein Diszi geben.

Das spricht nichts dagegen ist auf die weisungen hin bezogen.

Konsequenzen wenn du fahrst ohne erlaubniss kann je nach kadi und jenachdem wie er es eskalieren lässt bis in ein ziviles bussgeld gehen. Ich kenne dein kadi nicht, jedoch alle die ich kenne würden ziemlich sicher 500chf busse geben (ist das max was sie können)

Die chancen das dich die MP am samstag raus nimmt ist grösser als du denkst ?

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Man darf.

Du bist im Dienst (sprich du hast einen Gültigen MB dabei), also darfst du Uniform tragen. Wochenende = Allgemeiner Urlaub (also auch kein Urlaubspass für PW nötig).

Die von Helveticus geschilderte Tätigkeit trifft auch auf keinen Punkt des von anomyte genannten DR Art. zu. Seine Tätigkeit ist rein privater Natur.

Die Motivation dahinter ist nochmals eine Frage für sich, aber rechtlich spricht nichts dagegen, ausser, dass dich die Uniform zu korrektem Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit verpflichtet.

 
Danke für die Korrektur Spicke.

Was auch noch zu achten ist, ob der Kadi ggf im Dienstbetriebsbefehl irgendwas geregelt hat.

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Vielen Dank Spicke.

Man darf allerdings nur den Ausgänger tragen und nicht den TAZ, korrekt?

Die Motivation dahinter ist nochmals eine Frage für sich
Warum? Wenn man seinem Land dient und stolz auf das Militär ist, warum sollte man dann nicht auch die Uniform mit stolz tragen dürfen?

 
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Ja du darfst nur im Tenue A.

So wie du es geschrieben hast, kam es so rüber, als ob deine Motivation mehr darin liegt, deine Freundin zu beeindrucken, als Stolz zu symbolisieren. ;)

 
Du darfst während des ganzen Dienstes,inkl. allgemeinem und persönlichem Urlaub, die Uniform tragen; ausser es wird explizit etwas anderes befohlen. Du darfst im Urlaub, egal ob allgemein oder persönlich, ausser es ist explizit etwas anderes befohlen – dein privates Motorfahrzeug führen. Eine Bewilligung vom Kadi brauchst du nur, wenn du das Auto im Ausgang fahren willst.

Sprich: Deinem Vorhaben steht nichts im Wege. Viel Spass!

Bezüglich TAZ: Streng genommen musst du nur für den Weg vom WK-Standort nach Hause und für den Weg von zu Hause zurück zum WK-Standort Tenue A tragen, das wurde ja vermutlich so befohlen. Es gibt keinen Tenue-Befehl für die Zeit des allgemeinen Urlaubes selbst. Ohne das jetzt gross nachgeschlagen zu haben fällt mir dazu auch kein Reglement oder allgemeingültiger Befehl ein, der dies explizit regeln würde. Allerdings ist dies ein bisschen interpretiert, ich würde es jetzt nicht auf die Spitze treiben und empfehle Tenue A. Auf jeden Fall musst du ein Tenue nach Regl 51.009 "Bekleidung und Packungen" tragen.

 
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Du darfst während des ganzen Dienstes,inkl. allgemeinem und persönlichem Urlaub, die Uniform tragen; ausser es wird explizit etwas anderes befohlen. Du darfst im Urlaub, egal ob allgemein oder persönlich, ausser es ist explizit etwas anderes befohlen – dein privates Motorfahrzeug führen. Eine Bewilligung vom Kadi brauchst du nur, wenn du das Auto im Ausgang fahren willst. Sprich: Deinem Vorhaben steht nichts im Wege. Viel Spass!
Solange du zu Fuss oder mit dem privaten Auto unterwegs bist, ja.

Sobald du den öV benutzen würdest und deinen Marschbefehl als Billett vorweist wäre das dann "Erschleichen von Leistungen" weil deine Reise keinen Dienstlichen Grund hat (Nachhauseweg / Verschiebung / Einrücken / Urlaub) sondern rein privater Natur ist.

Art. 150 StGb

Erschleichen einer Leistung

Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er

ein öffentliches Verkehrsmittel benützt,

eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht,

eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

 
Auch das stimmt nicht. Man darf am Wochenende den MB als Billet nutzen.

DR Art 101:

5 "Während der Dienstzeit gehen die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zulasten

des Bundes."

DR Art 3:

3 "Die Dienstzeit ist die Zeit, während der die Angehörigen der Armee im Militärdienst

stehen. Sie beginnt mit dem Antritt der Einrückungsreise und endet mit dem

Abschluss der Entlassungsreise. Sie umfasst Arbeitszeit, Ruhezeit und Freizeit. Als

Freizeit gelten Ausgang und Urlaub."

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950175/index.html