Hallo zusammen
ich bin vor Kurzem auf das Dokument "Verordnung des VBS über die Fallschirmaufklärer" von 2003 gestossen. Darin ist ein imho interessanter Absatz:
anbei noch der Gesetzestext: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031256/index.html
danke für eure Antworten und Hilfe
ich bin vor Kurzem auf das Dokument "Verordnung des VBS über die Fallschirmaufklärer" von 2003 gestossen. Darin ist ein imho interessanter Absatz:
Hat irgendjemand Erfahrungen mit der der Anmeldung / Bewerbung / Durchgang für diese Ausbildung?Art. 1 Zulassung
[...]
2 Wer eine andere Rekrutenschule als jene für Fallschirmaufklärer bestanden hat und den Vorschlag für die Ausbildung zum Unteroffizier besitzt oder bereits Unteroffizier ist, kann sich ebenfalls zur Ausbildung zum Fallschirmaufklärer melden. Er verpflichtet sich, die Grundschulung von höchstens 143 Tagen zu leisten.
anbei noch der Gesetzestext: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031256/index.html
danke für eure Antworten und Hilfe