Arbeitslos in der RS

Kampfnase90

Member
25. Okt. 2017
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Ich habe mitte August (2017) meine Lehre abgeschlossen und bin seit dieser Zeit arbeitlos. Heute habe ich die Papiere für die finanzielle Entschädigung erhalten. Nehmen wir an, ich bleibe bis zum RS-Start 15.01.2018 arbeitslos, wo muss ich mich wenden? Ich habe ein blaues Schreiben erhalten, welches ich meinem Arbeitsgeber unterschrieben abgeben soll, jedoch habe ich zurzeit keinen Arbeitsgeber.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich die Lösung nicht finde oder wohl zu dumm bin um es zu verstehen.

Gruss 

 
IMO hättest du dir schon lange irgend eine Teilzeitstelle besorgen sollen ¯\_(ツ)_/¯, aber ein Besuch beim RAV/Gemeinde (je nach Kanton) wird dir weiterhelfen können. Du hast auch erst nachdem du dich da gemeldet hast Anspruch auf Entschädigung.

 
In folgendem Dokument findest du unter Abschnitt 9:

Arbeitslose oder Arbeitsloser: An Ihren letzten Arbeitgebenden. Leiten Sie die EO-Anmeldung an die kantonale AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons unter Angabe des letzten Arbeitgebenden weiter, wenn die letzte Arbeitgeberfirma nicht mehr existiert.
Nachtrag: Die obrige Angabe bezieht sich auf den EO, welchen du während des Dienstes bekommen wirst. Für Arbeitslosenentschädigung musst du dich wie bereits erwähnt beim RAV anmelden. Soweit ich weiss, existiert jedoch eine Mindestdauer, unter der nichts ausbezahlt wird.

 
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Anmelden beim RAV solltest du dich unbedingt.

Aber Achtung, du wirst keine ALV erhalten, da du nicht vermittelbar bist.