Arbeitgeber, Versicherungen während RS

Kaktus

New member
14. Juli 2018
1
0
2
Hallo zusammen

Ich habe meine Lehre abgeschlossen und habe nun einen befristeten Arbeitsvertrag bis ich in die RS einrücken muss. Nach der RS beginnt der Arbeitsvertrag wieder neu, diesmal unbefristet. Nun meine Fragen:

- Die EO kann ich auch direkt anfordern, Fr. 62.00 pro TAG, richtig? Gibt es da Schwierigkeiten? Da ich währen der RS keinen Arbeitsvertrag habe?

- Wie steht es mit der AHV-Abrechnung? Gelte ich da als arbeitslos? 

- Wie sieht es aus mit den sonstigen Versicherungen? Unfall? Krankentaggeld? 

- Konkret bin ich der Meinung, es wäre einfacher, wenn mir der Arbeitgeber ab Beginn einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben würde und die ganzen Abrechnungen über das Personalbüro laufen würde. Der AG bekommt die EO bezahlt. Ausser einem administrativen Aufwand trifft den AG nichts. Korrekt? 

Danke für Eure Hilfe!!

Freundliche Grüsse

Kaktus

 
Wie bereits mehrfach beschrieben, nütze doch die Forensuche:

- Unfallversicherung = Militärversicherung

- Krankenkasse -> keine Prämien

- EO ist AHV-pflichtig 

- Direkt anfordern ist kein Problem - SVA des Wohnkantones

Sollte dich der Arbeitgeber angestellt behalten, hat er Sozialversicherungsaufwand, Administrationsaufwand und er könnte dir nicht künden, falls er eine bessere Variante findet. Somit lohnt sich dies für den Arbeitgeber nicht.

Gruss

 
- Konkret bin ich der Meinung, es wäre einfacher, wenn mir der Arbeitgeber ab Beginn einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben würde und die ganzen Abrechnungen über das Personalbüro laufen würde. Der AG bekommt die EO bezahlt. Ausser einem administrativen Aufwand trifft den AG nichts. Korrekt?
Du musst die EO-Meldekarte sowieso deinem letzten Arbeitgeber senden. Der Arbeitgeber hat also auch den Aufwand, wenn du nicht mehr dort angestellt bist. Für die Berechnung des Erwerbsersatzes spielt es auch keine Rolle, ob du noch angestellt bist oder nicht. Die Höhe des Erwerbsersatzes wird in der Regel aus dem Lohn der letzten drei Monate vor dem Dienst berechnet. Dein Arbeitgeber muss dir auch nicht mehr bezahlen, als das, was er von der Ausgleichskasse erhält, egal ob angestellt oder nicht.

Also entweder hat dein Arbeitgeber eine falsche Vorstellung davon, wie das mit dem Erwerbsersatz läuft oder er will sich die Option offen halten, dich nach der RS doch nicht anzustellen. Hast du bereits einen unterschriebenen Vertrag für nach der RS?

Grundsätzlich sehe ich aber auch keinen Nachteil für dich, wenn du während der RS nicht angestellt bist.

 
Die Höhe des EO ist bei der RS geregelt, 

62.- pro Rekrut pro Tag

91.- bei DD (Ab Ende RS)

111.- für abverdienende Kader

dein Lohn zuvor spielt keine Rolle.

falls es der Arbeitgeber bezahlt muss er Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und PK-Risikoprämien.

Gruss ??