Hallo zusammen
Ich habe meine Lehre abgeschlossen und habe nun einen befristeten Arbeitsvertrag bis ich in die RS einrücken muss. Nach der RS beginnt der Arbeitsvertrag wieder neu, diesmal unbefristet. Nun meine Fragen:
- Die EO kann ich auch direkt anfordern, Fr. 62.00 pro TAG, richtig? Gibt es da Schwierigkeiten? Da ich währen der RS keinen Arbeitsvertrag habe?
- Wie steht es mit der AHV-Abrechnung? Gelte ich da als arbeitslos?
- Wie sieht es aus mit den sonstigen Versicherungen? Unfall? Krankentaggeld?
- Konkret bin ich der Meinung, es wäre einfacher, wenn mir der Arbeitgeber ab Beginn einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben würde und die ganzen Abrechnungen über das Personalbüro laufen würde. Der AG bekommt die EO bezahlt. Ausser einem administrativen Aufwand trifft den AG nichts. Korrekt?
Danke für Eure Hilfe!!
Freundliche Grüsse
Kaktus
Ich habe meine Lehre abgeschlossen und habe nun einen befristeten Arbeitsvertrag bis ich in die RS einrücken muss. Nach der RS beginnt der Arbeitsvertrag wieder neu, diesmal unbefristet. Nun meine Fragen:
- Die EO kann ich auch direkt anfordern, Fr. 62.00 pro TAG, richtig? Gibt es da Schwierigkeiten? Da ich währen der RS keinen Arbeitsvertrag habe?
- Wie steht es mit der AHV-Abrechnung? Gelte ich da als arbeitslos?
- Wie sieht es aus mit den sonstigen Versicherungen? Unfall? Krankentaggeld?
- Konkret bin ich der Meinung, es wäre einfacher, wenn mir der Arbeitgeber ab Beginn einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben würde und die ganzen Abrechnungen über das Personalbüro laufen würde. Der AG bekommt die EO bezahlt. Ausser einem administrativen Aufwand trifft den AG nichts. Korrekt?
Danke für Eure Hilfe!!
Freundliche Grüsse
Kaktus