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Mick

New member
28. März 2018
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Guten Tag

Was passiert wenn nach der Aushebung eventuell eine Anzeige wegen leichter Körperverletzung eintritt? Darf mann dan noch in die RS? Wird man neu geprüft, umgteilt oder suspendiert? 

 
Es werden Personensicherheitsprüfungen gemacht vor der RS. So gibt es immer wieder Leute, die nicht einrücken können.

Was in deinem Fall genau geschieht weiss ich nicht, ich vermute jedoch stark, dass du zumindest nochmals überprüft werden wirst.

 
Ich hatte einen Rekruten mit einer Anzeige wegen Körperverletzung (keine Ahnung wie schwer) . Die RS konnte er normal machen, das Weitermachen wurde ihm aber verwehrt.

 
Gibt es nach dem Marschbefehl nochmals eine überprüfung? Ich habe gehört das immer wieder Soldaten am Einrückungstag nach Hause geschickt werden. 

 
Ja gibt es. Die Überprüfungen laufen langsamer ab, als das verschicken der Marschbefehle. 

 
Wird man am Einrückungstag in die RS nochmals Fragen über hängige Verfahren beantworten müssen? Und mann dan Hause geschickt werden könnte. Oder ist es so wenn man bis zur Einrückung nichts hört das man die RS absolvieren kann?

 
Nicht unbedingt. Ich erinnere mich an einen Rekruten der nicht ein Strafverfahren offen hatte. Er wurde dann während der laufenden RS abgeklärt und dann in Woche 3 oder so entlassen. 

 
Das heisst das am Einrückungststag nochmals Fragen zwecks Sicherheitscheck gestellt werden? Oder wird das alles kurz vorher gecheckt?

 
Du wist ein Formular bekommen, bei dem du ankreuzen und unterschreiben musst, ob gegen dich ein Strafverfahren hängig ist oder nicht.