Am Verbliebenkurs teilnehmen trotz Militärdienst von 19.08.2013 bis 04.04.2013?

Howi

Erfahrener Benutzer
13. März 2012
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Guten Tag

Ich habe in diesem Jahr das obligatorische Schiessprogramm nicht erfüllt. Nun ist es ja so, dass man normalerweise, zum Verbliebenenkurs aufgeboten wird, wenn man das Obligatorische nicht erfüllt hat.

Ich leiste aber in diesem und nächstem Jahr Dienst und zwar vom 19.08.2013 bis 04.04.2014

Da ich das Obligatorische bereits zwei Jahre zuvor nicht bestanden habe, weiss ich, dass ein Aufgebot kommen sollte. Nun habe ich bis heute kein Aufgebot erhalten und der Verbliebenenkurs ist am 09.11.2013

Kann es sein, dass ich irrtümlicherweise zum Obligatorischen aufgeboten wurde und demnach gar nicht am Verbliebenenkurs teilnehmen muss?

Besten Dank für eure Antworten

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wie bringt man es fertig und vergeigt das Obli?

Wenn du mehr als 100 Tage Dienst leistest bist du nicht schiesspflichtig, wenn ich mich nicht irre.

 
Hey

Von der Schiesspflicht dispensiert sind alle die min. 45 Tage besoldeten Dienst leisten.http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20030865/201303010000/512.311.pdf(Artikel 6 Abs. a)

Das Problem ist, dass vom Kreiskommando im März die Aufgebote verschickt werden. Die AdA's die bis dahin ihre 45 Tage geleistet haben bekommen keinen Brief, wenn du deine 45 Tage erst später leistest bekommst du trotzdem einen Brief, weil Sie nicht wissen ob du den Dienst auch tatsächlich leisten wirst.

Also ich gehe davon aus, dass du nicht Schiesspflichtig bist dieses Jahr und deshalb nicht am Verbliebenenkurs teilnehmen musst. Aber am besten ist wenn du auf's Kreiskommando anrufst und dich erkundigst.

LG Thomy

 
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Danke Kampfhamster und Thomy für Eure Antworten.

Ich gehe mal davon aus, dass ich das Obli geschossen habe obwohl ich es gar nicht hätte schiessen müssen. Ich habe halt gedacht wenn das Aufgebot für das Obli kommt dann muss ich gehen. Ich werde vermutlich nicht noch dem Kreiskommando anrufen.