Als Schweizer in die Schweiz gezogen, jedoch fast 25 Jahre alt

phil764

New member
18. Nov. 2019
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Ich war zuvor als Auslandsschweizer mein ganzes Leben lang in den Niederlanden.

Seit einem halben Jahr bin ich nun in die Schweiz gezogen. Vor einigen Tagen kam nun ein Brief der mich informiert das ich Militärpflichtig bin. Yaay ich hab mich wirklich gefreut, denn ich konnte bisher in den Niederlanden beispielsweise gar kein Militärdienst leisten, da ich Schweizer bin.

Umso mehr ist meine Freude dann getürbt worden, als ich gelesen habe das man maximal 25 Jahre alt sein kann um ins Militär zu kommen. Aktuell bin ich 24, werde im April aber 25.

Meine Frage die sich jetzt stellt: Kann ich gar nicht mehr ins Militär, obwohl ich das möchte? Wann sind denn in der Regel diese Termine zur Aushebung und wie lange muss man dann bis zur Rekrutenschule warten?

Kann ich die Rekrutenschule im neuen Jahr noch anfangen, bevor ich 25 werde, oder geht das auch nicht? Im Internet hab ich gelesen das man die RS bis zu dem Jahr, in welchem man 25. wird anfangen kann. Somit müsste ich ja noch dieses Jahr mit der RS anfangen?

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich würde so gerne ins Militär und hab fast mein ganzes Leben lang darauf gewartet in die Schweiz zu ziehen.

Sorry für mein nicht so gutes Deutsch, ich spreche besser als ich schreibe :D

 
Die Rekrutierung ist spätestens bis Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, zu absolvieren (Art. 9 Abs. 2 MG). 

Das Kommando Ausbildung kann Personen, die bis Ende des Jahres, in dem sie das 24. Altersjahr vollendet haben, nicht zur Rekrutierung aufgeboten worden sind, auf deren Gesuch hin die Rekrutierung später absolvieren lassen, sofern

  • ein Bedarf der Armee besteht (Art. 12 Abs. 2 VMDP);
  • innerhalb der Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht die Ausbildungsdienstpflicht noch erfüllt werden kann (Art. 9 Abs. 3 MG);
  • der Betroffene zustimmt (Art. 9 Abs. 3 MG).
Entsprechend ist auch das absolvieren einer späteren Rekrutenschule möglich (Art. 49 Abs. 3 MG).

Fazit: Du könntest die Ausbildungspflicht noch innerhalb der Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht erfüllen. Auch würdest du einer späteren Rekrutierung zustimmen. Wie streng die Voraussetzung nach dem "Bedarf der Armee" in der Praxis gehandhabt wird, weiss ich nicht. Melde dich bei deinem Kreiskommando, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie können dich bei deinem Gesuch an das Kommando Ausbildung sicherlich unterstützen (https://www.vtg.admin.ch/de/organisation/kdo-ausb.html). Ein entsprechendes Gesuch kann nur einmal gestellt werden (Art. 12 Abs. 2 VMDP).

 
Hallo Phil

Sofort mit dem Kreiskommando Deines Wohnortkantons Kontakt aufnehmen, um zu schauen, ob Du noch dieses Jahr in die Rekrutierung kannst. Damit würdest Du nicht unter VMDP Artikel 12, Absatz 2 fallen.

Zeitpunkt der RS ist in Artikel 56 VMDP geregelt:

Art. 5622 Zeitpunkt und Dauer der Rekrutenschule

(Art. 41 Abs. 3, 49 MG)

1 Die Rekrutenschule ist frühestens drei Monate und spätestens zwölf Monate nach der Rekrutierung anzutreten. Das Kdo Ausb kann diese Frist bei einem Bedarf der Armee ausnahmsweise verlängern.

2 Rekruten, die nach Artikel 12 Absatz 2 rekrutiert wurden, treten die Rekrutenschule so rasch als möglich an, spätestens aber 12 Monate nach der Rekrutierung. Haben sie die Rekrutenschule bis Ende des auf die Rekrutierung folgenden Jahres nicht erfolgreich absolviert, werden sie aus der Armee entlassen.