Allgemeiner Urlaub am Wochenende - direkt ins Ausland?

monsterXXL

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22. März 2014
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Ist folgendes erlaubt?

Ich rücke mit dem Privatfahrzeug ein. Beim Entlassen in den allgemeinen Urlaub am Samstag fahre ich von der Kaserne direkt ins Ausland und am Sonntag dann wieder direkt zurück zur Kaserne.

Probleme welche ich mir dabei vorstellen kann:

-Militärversicherung im Ausland?

-Ich habe schon gelesen, dass ohne spezielle Bewilligung die Reise auf direktem Weg nach Hause erfolgen muss?

-Kann in diesem Fall die Militärwäscherei benutzt werden?

-Kann die persönliche Waffe in der Kaserne gelassen werden? (Mit Waffe über die Grenze ist wohl keine gute Idee)

-Muss der gesamte Nachhauseweg (auch mit dem Privatfahrzeug) in Uniform erfolgen?

Vielleicht ergeben sich noch andere Aspekte, welche mir noch nicht eingefallen sind.

Ich danke euch für die Hilfe

 
-Militärversicherung im Ausland?
Grundsätzlich ist es nicht verboten ins Ausland zu gehen, somit sollte das kein Problem sein.

-Ich habe schon gelesen, dass ohne spezielle Bewilligung die Reise auf direktem Weg nach Hause erfolgen muss?
Richtig, ohne Bewilligung des Kommandanten hast du auf direktem Weg nach Hause zu gehen.

Kann in diesem Fall die Militärwäscherei benutzt werden?
Die Wäscherei ist primär für AdA gedacht welche zu Hause keine Möglichkeit haben die Kleider zu waschen.

Bedenke auch dass das ganze Verfahren bis zu einer Woche gehen kann.

-Kann die persönliche Waffe in der Kaserne gelassen werden? (Mit Waffe über die Grenze ist wohl keine gute Idee)
Die Waffe wird immer in der Kaserne gelassen, ausser du bist in einem Schützenverein, dann kannst du sie auf Gesuch für einen Wettkampf nach Hause nehmen.

-Muss der gesamte Nachhauseweg (auch mit dem Privatfahrzeug) in Uniform erfolgen?
Ja, ausser du hast die Bewilligung des Kdt im zivil zu reisen.

Wenn du ins Ausland willst würde ich das ganze mit deinem Kdt anschauen. Er kann dir z.B die Bewilligung für das Tragen von Zivilkleidern geben.

Aber um das nach Hause gehen wirst du meines erachtens nicht rumkommen.

mfg

 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies hilft mir bereits viel weiter.

Richtig, ohne Bewilligung des Kommandanten hast du auf direktem Weg nach Hause zu gehen.
Handelt es sich dabei um eine mündliche Absprache oder um ein offizielles Verfahren, für welches ich evtl. im Internet ein entsprechendes Formular finden kann? Braucht es dazu eine Begründung? Wenn ja, nehme ich an, Ferien ist kein Grund?

Wenn du ins Ausland willst würde ich das ganze mit deinem Kdt anschauen. Er kann dir z.B die Bewilligung für das Tragen von Zivilkleidern geben. Aber um das nach Hause gehen wirst du meines erachtens nicht rumkommen.
Was nun, werde ich um das nach Hause gehen nicht rumkommen oder brauche ich eine Bewilligung?

Und gibt es einen erklärbaren Grund für diese Regelung, dass ich nach Hause MUSS?

Vielen Dank

 
Handelt es sich dabei um eine mündliche Absprache oder um ein offizielles Verfahren, für welches ich evtl. im Internet ein entsprechendes Formular finden kann? Braucht es dazu eine Begründung? Wenn ja, nehme ich an, Ferien ist kein Grund?
Antrag auf Form 6.005 AdDW zum kdt.

 
Wo steht, dass der Heimweg in Uniform stattfinden muss? Habe chon gesehen, dass Tessiner im Wallis im tenu sport ans HV kamen, weil sie uebers Centovalli nach Hause sind, also wo steht das? In welhem Reglement?

 
Im Dienstreglement habe ich folgendes gefunden

55 / 3 Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten.
Das heisst, ich kann auf jedem beliebigen Weg nach Hause oder auch gar nicht nach Hause. Die Uniform werde ich beim Abtreten wohl tragen müssen und mich danach irgendwo umziehen (nicht in der Öffentlichkeit).

Ich habe im Reglement nichts gefunden, was darauf hindeutet, dass ich den Nachhauseweg direkt antreten muss (ausser mit den ÖV und dem Marschbefehl als Billet)

 
Es ist ein absoluter Irrglaube, dass man auf direktem Weg nach Hause muss! Es steht so nirgends geschrieben und wenn man möchte, darf man das ganze Wochenende in der Uniform gratis die ÖV benutzen. Dies wurde mir von einigen Adjutanten und einem QM bestätigt.

 
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Es ist ein absoluter Irrglaube, dass man auf direktem Weg nach Hause muss! Es steht so nirgends geschrieben und wenn man möchte, darf man das ganze Wochenende in der Uniform gratis die ÖV benutzen. Dies wurde mir von einigen Adjutanten und einem QM bestätigt.
Vielen Dank für die Antwort.

Dann kann ich wohl nach Abtreten ohne irgendeine spezielle Bewilligung direkt mit meinem Privatfahrzeug ins Ausland.

Vor der Grenze muss ich mich wohl aber umziehen in zivile Kleider, richtig? Ich denke im Ausland (Italien) werden die keine Freude haben an der Uniform?

 
Wo steht, dass der Heimweg in Uniform stattfinden muss? Habe chon gesehen, dass Tessiner im Wallis im tenu sport ans HV kamen, weil sie uebers Centovalli nach Hause sind, also wo steht das? In welhem Reglement?
Schau doch wiedermal ins DR, Artikel 55 Absatz 3 wie monsterXXL das gepostet hat.

Es ist ein absoluter Irrglaube, dass man auf direktem Weg nach Hause muss! Es steht so nirgends geschrieben und wenn man möchte, darf man das ganze Wochenende in der Uniform gratis die ÖV benutzen. Dies wurde mir von einigen Adjutanten und einem QM bestätigt.
Mhm finde es auch gerade nicht, ich schau mal nach, kann sein dass das bei uns im Dienstbetriebsbefehl geregelt war/ist, habe es aufjedenfall mal schriftlich gesehen.

Und betreffend ÖV benutzen, dies ist nur am Entlassungs- und Einrückstag vom Urlaub gestattet. An "reinen" Urlaubstagen ist Tenü zivil zu tragen und entsprechend keine Gratisfahrt mit den ÖV.

Vor der Grenze muss ich mich wohl aber umziehen in zivile Kleider, richtig? Ich denke im Ausland (Italien) werden die keine Freude haben an der Uniform?
Wie gesagt, stell ein Gesuch dass du bereits in Zivil abtreten kannst. Dann kannst du die Uniform gleich in der Kaserne lassen.

 
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An "reinen" Urlaubstagen ist Tenü zivil zu tragen und entsprechend keine Gratisfahrt mit den ÖV.
"Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt." Also darf man doch auch die Uniform anbehalten? Es steht nicht, dass man zivile Kleider anziehen muss.

Auf dem MB steht: "Grundsätzlich berechtigt der Marschbefehl (MB) und das gleichzeitige Tragen der Uniform zur unentgeltlichen Beförderung auf allen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs. Dies gilt vom Einrückungs- bis zum Entlassungsdatum, sowohl für allgemeinen und persönlichen Urlaub als auch für den Ausgang.

 
Richtig, aber es wird zwischen Reise- und Urlaubstagen unterschieden. Während den "reinen" Urlaubgsagen ist Grundsätzlich zivil zu tragen. Steht so im Brevier S. 64:

Brevier

Da das Brevier ja grob gesagt eine Zusammenfassung und Erklärung des DR ist, gehe ich davon aus, dass es auch dort irgendwo steht.

Allenfalls sogar im Militärgesetz. Falls nicht lasse ich mich gern eines besseren belehren. ;)

 
Es ist ein absoluter Irrglaube, dass man auf direktem Weg nach Hause muss! Es steht so nirgends geschrieben und wenn man möchte, darf man das ganze Wochenende in der Uniform gratis die ÖV benutzen. Dies wurde mir von einigen Adjutanten und einem QM bestätigt.
Ich kenne auch Rekruten, die das so gemacht haben xD Die sind dann halt mit dem Rucksack in den Ausgang.

Um auf Romangysins frage zu antworten : es kann schon ungemütlich werden, wenn die deine Uniforum im Kofferraum finden.

 
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Schau doch wiedermal ins DR, Artikel 55 Absatz 3 wie romangysin das gepostet hat.
Das schoene an unseren Regelmenten : man kann sie zum teil "irgendwie" auslegen.

55 / 3 Bei der Entlassung in den Urlaub und beim Einrücken aus dem Urlaub ist die Ausgangsuniform zu tragen. Der Kommandant kann Ausnahmen anordnen. Im Urlaub sind Zivilkleider erlaubt. Das Umziehen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Bei der Entlassung : auf dem KP oder dem Wachtposten, abmelden, ins Zimmer und Tenü Zivil erstelle,problem solved. (das darfst du sogar nach dem HV am Samstag.)

Beim Einrücken : es weiss ja niemand, dass du einrückst, wenn du in Zivil unterwegs bist. Du kannst dich auch kurz vorher umziehen, und naja in der öffentlichkeit, gehste halt aufs WC im Zug oder eine der zahlreichen öffentlichen Toiletten, da "belästigst" du niemanden.

Weil ein Rekrut von mir einen wichtigen Termin hatte, wo er Dienst für die Armee leistete aber in Zivil, habe ich mit der SBB sogar mal abgeklärt, dass wenn du das Kreuz bei "Zivile Kleider im Ausgang zu tragen erlaubt" machst, ist es u.a. sogar im Zug erlaubt.

 
Naja die "Entlassung in den Urlaub" und das "Einrücken aus dem Urlaub" lassen nicht viel Interpretationsspielraum. Die Entlassung beginnt in die Kaserne und endet bei dir zu Hause, das ganze umgekehrt beim Einrücken. Somit fällt dass schonmal weg.

Und das mit den Zivilkleider im Zug funktioniert schon, wenn man einen gültigen Urlaubspass hat mit erwähntem Vermerk. Dieser wird jedoch nur für persönlichen Urlaub und nicht für allgemeinen Urlaub abgegeben und somit muss die Uniform Samstag / Sonntag getragen werden.

 
Das Urlaubpass gilt nicht nur für Persönlichen Urlaube sondern für allgemeine Bewilligung wie zum Beispiel das Tragen von zivilen Kleidung in Urlaub. Es ist genau dieses Formular dass die Tessiner bekommen wenn die von den Wallis via Italien nach Hause gehen.

 
Richtig, die haben aber auch einen guten Grund. Ein Romand oder Deutschschweizer, der nur weil es bequemer ist zivil nach Hause will, bekommt (nomalerweise) keinen solchen Pass für den allgemeinen Urlaub.

 
Ich habe soeben im Brevier auf Seite 79 Folgendens gefunden:

Wann ist ein Gesuch nötig?

Tragen der Uniform über den Entlassungstag hinaus und Umweg auf der Heimreise
Heisst das nun, wenn ich mit Umweg, sprich nicht am selben Tag, nach Hause reise und dazu die Uniform zwecks gratis ÖV weiter tragen möchte brauche ich ein Gesuch.

Oder bereits wenn ich einen Umweg einlege, in zivil und Privatfahrzeug?

 
Richtig, aber es wird zwischen Reise- und Urlaubstagen unterschieden. Während den "reinen" Urlaubgsagen ist Grundsätzlich zivil zu tragen. Steht so im Brevier S. 64:Brevier

...
Wenn ich aber die entsprechende Seite richtig interpretiere, gelten sowohl der Samstag als auch der Sonntag als sog. "Reisetag" und nicht als "Urlaubstag" folglich bist du auch an beiden Tagen im Dienst und besitzt eine Unioformtrage-Erlaubnis, mit welcher du während beider Tage Gratis den ÖV benutzen kannst.

Ausserdem:

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und privater MotorfahrzeugeWährend der gesamten Dienstzeit gilt der

Marschbefehl als eigentliches Generalabonnement für die kostenlose Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.

Also nicht nur für das Einrücken und das Abtreten, sondern auch im Urlaub. Bedingung ist allerdings, dass Sie in

Uniform reisen. Auf Fahrten während des Urlaubs in Zivil gewähren verschiedene Unternehmungen gegen Vorweisung des

Marschbefehls Preisermässigungen.

Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist

nicht nur billiger, sondern auch sicherer und

umweltfreundlicher.

Im Urlaub dürfen Sie ein privates Motorfahrzeug führen. Falls Sie mit einem privaten

Motorfahrzeug in den Urlaub fahren, erhalten Sie dafür keine Vergütung
Ist meiner Ansicht nach unmissverständlich. ;-)