Hallo zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich den allgemeinen Feiertagen während dem FDT.
Genau genommen die Feiertage, welche im ODA unter der Ziffer 27, Abs. 7 aufgelistet sind.
Meine Frage daher: Wie sollte gemäss Reglement mit diesen Feiertagen umgegangen werden während dem FDT? Gibt es überhaupt ein Vorgehen nach Reglement oder hat hier der Verband einen Handlungsspielraum?
Ich habe eine Frage bezüglich den allgemeinen Feiertagen während dem FDT.
Genau genommen die Feiertage, welche im ODA unter der Ziffer 27, Abs. 7 aufgelistet sind.
Mir ist bewusst, dass sich diese Ziffer im Kapitel "1.6.2 Teil GAD" befindet und daher nicht 1:1 auf den FDT anzuwenden ist.ODA, Ziff. 27, Abs. 7:Fallen allgemeine Feiertage in eine Dienstperiode, ist wie folgt Urlaub zu gewähren, wobei nachstehende Urlaubstage an die Gesamtdauer der allgemeinen Urlaube anzurechnen sind:
a. Ostern: Entlassung am Donnerstagmittag und Einrücken am Ostermontagabend;
b. Auffahrt: Entlassung am Mittwochabend und Einrücken am Sonntagabend.
c. Pfingsten: Entlassung am Freitagabend und Einrücken am Montagabend oder Entlassung am Samstagmorgen und Einrücken am Dienstag nach Pfingsten, 1330;
d. 1. August: ...
e. 24. Dez: Fällt der 24. Dezember auf einen Freitag, kann die Entlassung in den Urlaub am Vorabend erfolgen.
Meine Frage daher: Wie sollte gemäss Reglement mit diesen Feiertagen umgegangen werden während dem FDT? Gibt es überhaupt ein Vorgehen nach Reglement oder hat hier der Verband einen Handlungsspielraum?