Alle WK's an einem Stück machen?!

Spongebob

New member
02. Dez. 2017
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Guten Tag die Herren

Ich hätte da mal eine Frage: Wisst ihr ob es eine Möglichkeit gibt, alle WK's ausser einen den ich schon gemacht habe an einem Stück durchzuziehen (Vielleicht in anderen Kompanien oder in einer RS aushelfen)? Kennt da wer vielleicht eine Anlaufstelle um so etwas zu beantragen? Kadi? Armee selber?

Danke für eure Antworten.

Grüsse

 
Soweit ich weiss kann man nur zwei WKs pro Jahr machen, in besonderen Fällen. Alle am Stück geht eigentlich nicht, ist ja auch nicht der Sinn von WKs.

 
Angehörige der Armee dürfen jährlich höchstens 38 Tage freiwilligen Ausbildungsdienst leisten.
Siehe "Verordnung über die Militärdienstpflicht". Teils lohnt es sich, diese Reglemente einmal durchzuschauen  ;)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Siehe "Verordnung über die Militärdienstpflicht". Teils lohnt es sich, diese Reglemente einmal durchzuschauen  ;)
Er schreibt jedoch nichts vom freiwilligen Ausbildungsdienst und ebenfalls handelt es sich um eine Verordnung und nicht um ein Reglement. Da gibt es doch einige Unterschiede zwischen diesen 2 Begriffen.

In Art. 9a der Verordnung hast du folgendes:

Art. 9a Fortbildungsdienste der Truppe

Innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren dürfen die nachstehenden Angehörigen der aktiven Armee im Rahmen von Fortbildungsdiensten der Truppe wie folgt aufgeboten werden:

a. Mannschaft und Unteroffiziere: höchstens 60 Tage;

[...]

Ich mich an deiner Stelle direkt an das J1 wenden, diese können meist etwas machen und dich für mehrere Kompanien aufbieten.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Er schreibt jedoch nichts vom freiwilligen Ausbildungsdienst [...]
Ich habe angenommen, dass ausserplanmässige WKs als freiwilliger Dienst betrachtet werden; dies widerspricht immer noch nicht deiner Aussage. Höchstwahrscheinlich geht es ihm darum, möglichst viele Diensttage in kurzer Zeit durchzubringen, weswegen ich auf die (allgemeinere) Regel zum freiwilligen Dienst hingewiesen habe. Rein bzgl. WKs hat @philton die richtigen Angaben gegeben; in der aktuellen Verordnung des Bundesrats sind diese als Art. 62 zu finden.

 
Das ist das Personnelles der Armee. Mit einer Suche auf Google findest du das Nummer des Hotlines :)