30er Magazin - Stgw90 - Privatschiessen

Corleone

Active member
11. Apr. 2017
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Hallo zusammen

Wie muss nach neuem Waffengesetz vorgegangen werden, wenn ich ein 30er Magazin für das Stgw90 erwerben möchte?

Ich bin noch dienstpflichtig und das Gewehr gehört somit auch noch der Armee, möchte jedoch damit an Combat-Schiesskursen teilnehmen, was ja erlaubt ist. Jedoch wie steht es nun mit dem Erwerb des 30er Magazin? Überall finde ich nur Antworten für den Erwerb mit Waffe aber nirgends die Antwort zur oben beschriebenen Frage.

Besten Dank.

LG Corleone

 
Hallo zusammen

Wie muss nach neuem Waffengesetz vorgegangen werden, wenn ich ein 30er Magazin für das Stgw90 erwerben möchte?

Ich bin noch dienstpflichtig und das Gewehr gehört somit auch noch der Armee, möchte jedoch damit an Combat-Schiesskursen teilnehmen, was ja erlaubt ist. Jedoch wie steht es nun mit dem Erwerb des 30er Magazin? Überall finde ich nur Antworten für den Erwerb mit Waffe aber nirgends die Antwort zur oben beschriebenen Frage.

Besten Dank.

LG Corleone
Kannste knicken

 
Im Zweifelsfall das kantonale Waffenbüro kontaktieren, die können dir genau Auskunft geben.

Oder Protell könnte auch helfen.

 
Stelle deine Frage Protell, nicht die Behörden!!

Protell wird dir eine konkrete hilfsbereite Antwort geben ohne etwas zu Hinterfragen. Die Behörden würde ich nur im aller äussersten Fall in  Betracht ziehen!

 
so schlimm ist's nicht. Vom Waffenbüro Thurgau habe ich bis jetzt immer sehr kompetent Auskunft bekommen.

 
so schlimm ist's nicht. Vom Waffenbüro Thurgau habe ich bis jetzt immer sehr kompetent Auskunft bekommen.
Liegt daran, dass die Chefin dort sehr waffenfreundlich ist. Bin mit ihr in einem UOV.

Zu deinem Problem mit dem 30er:

Das darfst du für das Stgw90 kaufen, wenn du nachweisen kannst, dass du es rechtmässig besitzt und in solcher Form, dass du dazu auch Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität damit verwenden darfst (übernommen mit WES von der Armee / gekauft mit WES vor dem 15. August 2019 / gekauft mit Ausnahmebewilligung klein / gekauft in den 90ern wo es noch keinen WES brauchte und den Besitz bestätigen lassen).

Da dir das Stgw90 noch nicht gehört, darfst du demzufolge auch keine 30er (mehr) dafür kaufen. 20er auch nicht AUSSER übers Zeughaus, weil deine Waffe momentan noch dem Militärgesetz und nicht dem Waffengesetz untersteht. Wenn du aber zivil ein 30er kaufst, funkt eben das neue Waffengesetz drein. 

 
Besten Dank für eure Antworten.

Ich zitiere hier mal die Kantonspolizei AG:

„Ein Magazin mit hoher Ladekapazität (bei Gewehren mehr als 10 Patronen) darf nur verkauft werden, wenn der Inhaber der Waffe dazu berechtigt ist. Der Verkäufer hat sich davon zu überzeugen. Wenn Sie nun eine Armeewaffe haben und diese benutzen, unterstehen Sie der Militärgesetzgebung. Mit dem Dienstbüchlein können Sie dies belegen. Sie müssen dem Verkäufer also das Dienstbüchlein vorweisen und sollten dann das gewünschte Magazin erhalten.“

Meine Fragestellung oben ist etwas falsch formuliert. Ich hatte das 30er Magazin bereits im Mai2019 gekauft. Gemäss KP AG muss ich somit nichts mehr machen. Wenn ich jedoch jetzt wieder ein 30er Magazin kaufen möchte, dann brauche in das Dienstbüchlein vorzuweisen.

 
Interessante Aussage der Kapo. Danke fürs Abklären. Täte mich interessieren, wie andere Kapos bzw. das fedpol diese Frage beantworten würde.

 
Der Polizist, der mir die Antwort gab ist der Leiter der Fachstelle SIWAS. Also muss es ja so sein, wie er es beschrieben hat.

LG

 
Der Polizist, der mir die Antwort gab ist der Leiter der Fachstelle SIWAS. Also muss es ja so sein, wie er es beschrieben hat.

LG
Hah, ja. Das fedpol selber weiss nicht mal genau bescheid. Habe gerade mit einem Händler geredet, er würde das Magazin so nicht verkaufen, da das Stgw90 einem nicht gehört, sondern noch dem Bund. 

Das Gesetz ist das reinste Chaos. Jeder macht irgendwie. 

 
Dieses Gesetz hätte ja auch bachab geschickt werden müssen, halt einfach weil es völlig unzweckmässig ist.

Aaaaaber: SCHENGEN! Wir fliegen aus Schengen! Egal ob das Gesetz schrott ist, wir fliegen aus Schengen und anschliessend geht die Welt unter.

P.S: ja, ich weiss dass Schengen wichtig für uns ist, ich hätte mir aber immerhin eine Diskussion über die Zweckmässigkeit des Gesetzes gewünscht. Diese hat aber schlichtweg nicht stattgefunden.

 
Dieses Gesetz hätte ja auch bachab geschickt werden müssen, halt einfach weil es völlig unzweckmässig ist.

Aaaaaber: SCHENGEN! Wir fliegen aus Schengen! Egal ob das Gesetz schrott ist, wir fliegen aus Schengen und anschliessend geht die Welt unter.

P.S: ja, ich weiss dass Schengen wichtig für uns ist, ich hätte mir aber immerhin eine Diskussion über die Zweckmässigkeit des Gesetzes gewünscht. Diese hat aber schlichtweg nicht stattgefunden.
Ich mag mich noch gut an die gesetzlosen Zeiten vor Schengen erinnern. Reine Anarchie herrschte damals.

 
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